Über die Frage, ob eine Kassiererin auf der Arbeit ein Kopftuch tragen darf, entscheidet jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH), wie unter anderem die Tagesschau berichtet. Das Bundesarbeitsgericht hat den Fall einer Müller-Mitarbeiterin nach Luxemburg weitergegeben. Nun wird dieser Streit zum Präzedenzfall.
Zugespitzt könne man sagen, es stehe bei den Fall unternehmerische Freiheit gegen Religionsfreiheit, sagte die Vorsitzende Richterin Inken Gallner laut Tagesschau-Bericht. Verhandelt wird konkret, ob ein Arbeitgeber seinen Angestellten großflächige Symbole religiöser, politischer oder sonstiger weltanschaulicher Überzeugung verbieten darf. 2017 hatte der EuGH in zwei Fällen aus Belgien und Frankreich für den Arbeitgeber entschieden. Im vorliegenden Streit hatten das Arbeitsgericht in Nürnberg und das Landesarbeitsgericht der Klägerin recht gegeben.