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Lebensrechtler sprechen sich gegen Schwangeren-Bluttest aus

Der Vorstand des Netzwerks „Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen“ (TCLG) lehnt Schwangeren-Bluttests zur Bestimmung der genetischen Merkmale des ungeborenen Kindes ab, wie das Netzwerk mitteilt. Zumindest solange und soweit sie wie eine „Rasterfahndung“ nur dem Zweck dienten, mögliche Behinderungen eines ungeborenen Kindes aufzuspüren. Das ergab die Herbsttagung des Netzwerks in Kassel.

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Lautstark und mit hohem öffentlichen und kirchlichen Einsatz die Inklusion Behinderter zu fordern, aber dafür zu sorgen, dass sie nach Möglichkeit an der Geburt behindert würden, sei eine lügenhafte Politik: „Es ist völlig inakzeptabel, für solche Untersuchungsmethoden auch noch eine öffentliche Finanzierung durch Krankenkassen zu fordern“, so der Vorsitzende des TCLG, Hartmut Steeb.

Pränatale Diagnosen seien nur dann sinnvoll und förderungswürdig, wenn nach der Diagnose auch eine Therapie bzw. Behandlung zur Vermeidung oder Verbesserung der erwarteten Krankheiten oder Behinderungen angeboten werden könnten. Die Abtreibung von Ungeborenen aufgrund von Behinderungen müsse hingegen als verfassungswidrig geächtet werden.

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