Der Papst hat erlassen, dass das „päpstliche Geheimnis“ bei Missbrauchsfällen durch Priester demnächst nicht mehr gilt, wie der Vatikan mitteilt. Aussagen in Kirchenprozessen gehen dadurch demnächst auch an zivile Behörden, wie unter anderem Vatican News schreibt. Bisher war es in diesen Fällen verboten, Informationen weiterzugeben. Trotzdem sollen der Schutz des Namens, des Ansehens und der Privatsphäre gewahrt bleiben, heißt es im Erlass. Erzbischof Charles Scicluna, der an der vatikanischen Glaubenskonkregation für Missbrauchsfälle zuständig ist, nannte die Entscheidung im Interview mit Vatican News „epochal“.
Außerdem änderte der Papst noch eine weitere Regelung. Ab sofort gehört es zu den schwersten Vergehen, wenn ein Geistlicher pornographisches Material von Menschen unter 18 Jahren besitzt oder verbreitet. Bisher war die Altersgrenze hier bei 14 Jahren angesetzt.