Die Universität Hamburg hat als erste Uni in Deutschland einen „Verhaltenskodex für Religionsausübung“ im Universitätsbetrieb entwickelt. Eine Kommission aus zehn Wissenschaftlern verschiedener Fachgebiete hat den sieben Punkte umfassenden Kodex erarbeitet. Die Universitätsleitung hatte sich in der jüngeren Vergangenheit zunehmend mit Fragen konfrontiert gesehen wie: „Dürfen sich Studentinnen in Prüfungen verschleiern“, „Sollen sich Vorlesungen nach den Gebetszeiten von Muslimen richten“ oder ob in einem Seminarraum laut gebetet werden darf. Dazu kamen Konflikte, die durch die „konfrontative“ Religionsausübung einiger muslimischer und christlicher Studenten entstanden seien. Dies nahm die Universitätsleitung zum Anlass, einen Kodex erarbeiten zu lassen.
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