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Schulverweigerer: Berufungsverfahren erneut vertagt

Das Berufungsverfahren der Schulverweigerer aus dem hessischen Herleshausen am Landgericht Kassel ist am Montag erneut verschoben worden.

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 Das Ehepaar weigert sich aus Glaubensgründen, seine sieben Kinder zur Schule zu schicken. Grund für die erneute Verschiebung sei eine Fülle von Anträgen der Verteidigung, sagte der Vorsitzende Richter Volker Mütze am Montag.

 Die Verteidigung verlange etwa die Vernehmung von Zeugen aus dem staatlichen Schulamt Eschwege, sagte Mütze. Er ließ erkennen, dass er davon keine wesentlichen Erkenntnisse erwartet. Der Prozess kann aber erst nach einer Entscheidung über die Anträge fortgesetzt werden.

 Da es sich um ein Berufungsstrafverfahren handelt, steht schon jetzt eine Verurteilung fest, die nicht über der Geldstrafe von insgesamt 120 Euro liegen darf, die eine andere Kammer des Landgerichts im November 2010 verhängte. Eine Einstellung des Verfahrens ist nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich.

 Gegen Ende der Verhandlung versuchte die Verteidigung erneut, den Staatsanwalt zum Einlenken hinsichtlich einer Prozesseinstellung zu bewegen. Der Vorsitzende Richter hatte schon beim Prozessauftakt am Freitag Bereitschaft gezeigt, sich einer Einstellung nicht zu verschließen. Zwei der von dem Ehepaar zu Hause unterrichteten Kinder hätten vor Ablegung ihrer Realschulprüfung ja ein halbes Jahr in der Schule verbracht, argumentierte die Verteidigung. Die Öffentlichkeit verstehe nicht, warum es dafür Sanktionen geben müsse. «Wir sind nur hier, weil die Staatsanwaltschaft nicht bereit ist, das Verfahren einzustellen», sagte der Angeklagte Jürgen Dudek.

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 Der Staatsanwalt hob demgegenüber hervor, dass die Angeklagten gegen das Gesetz verstießen und dies auch weiterhin tun wollten. So lange sich die Einstellung der Angeklagten nicht ändere, gebe es keinen Grund, dass Verfahren einzustellen. Das wiederum lehnte Dudek ab. «Der Staat kann unsere Einstellung nicht ändern», sagte er. Der Prozess wird am 25. Februar fortgesetzt.

(Quelle: epd)

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