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Kompromiss: Bundesamt will Kirchenasyl „in bestimmten Fällen“ akzeptieren

Zwischen Bundesregierung und den Kirchen gibt es einen Kompromiss in Sachen Kirchenasyl. Bundesamtspräsident Manfred Schmidt sagte der in Oldenburg erscheinenden "Nordwest-Zeitung" (Freitagsausgabe): "In bestimmten Fällen werden wir das Kirchenasyl zu akzeptieren haben."

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Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte am Freitag in Hamburg, künftig soll jeder Fall von Kirchenasyl nicht nur lokal behandelt werden, sondern auch zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchenleitungen geklärt werden. Die Probezeit für dieses neue Verfahren betrage ein halbes Jahr.

Der Minister betonte beim Kongress christlicher Führungskräfte, dass weder die Kirchen das staatliche Abschieberecht noch der Staat das Institut des Kirchenasyls infrage stellten. Die "systematische Nutzung" des Kirchenasyls zur Unterlaufung der EU-Dublin-Regelung sei aber nicht in Ordnung. Deshalb habe man sich nun auf das Kompromissverfahren geeinigt.

"Uns liegt am Herzen, dass das Kirchenasyl in seiner bisherigen Form erhalten bleibt“, betonte der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten. "Das ist nun bis zum Herbst ohne Einschränkung möglich". Im Vorfeld war vom Bundesamt angekündigt worden, die Frist zur Überstellung von Personen im Kirchenasyl, die im Rahmen der sogenannten "Dublin–Verordnung" in einen anderen Mitgliedstaat abgeschoben werden sollen, von sechs auf 18 Monate zu verlängern. Die Entscheidung über die Einführung dieser verlängerten Frist sei nun aufgeschoben.

EKD-Prälat Martin Dutzmann hob hervor: "Gemeinden entscheiden selbstständig über die Gewährung von Kirchenasyl, wenn sie befürchten, dass einem Menschen bei seiner Abschiebung Menschenrechtsverletzungen oder unzumutbare Härten drohen. Das ist auch in Dublin-Fällen nicht ausgeschlossen. Kirchenasyl ist für uns immer ultima ratio“, ergänzte Jüsten.

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In der Zeit bis zum Herbst wollen die Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nun eine neue Zusammenarbeit bei Kirchenasylfällen erproben. Dabei sollen Kirchenvertreter die Möglichkeit bekommen, Einzelfälle erneut vom Bundesamt überprüfen zu lassen, vorzugsweise noch bevor die betroffenen Personen in das Kirchenasyl aufgenommen werden. Für die Kommunikation sollen zentrale Ansprechpartner sowohl auf Seiten der Kirchen wie auch des BAMF benannt werden. "Wir hoffen, dass dies zu einer Vermeidung von Härtefällen beiträgt", erläutert Dutzmann. 

Am Dienstag hatten Vertreter der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der katholischen Deutschen Bischofskonferenz mit Schmidt über die Zunahme der Kirchenasyle beraten, die vom Bundesamt und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) mehrfach scharf kritisiert worden waren.

Bundesamtspräsident Schmidt sagte, eine drohende Abschiebung in einen EU-Staat dürfe kein Grund für ein Kirchenasyl sein. Begründete Ausnahmen könnten jedoch für Flüchtlingsfamilien gemacht werden, die Verwandte in Deutschland haben oder deren Kinder schwer traumatisiert sind.

Beim Kirchenasyl werden Flüchtlinge ohne legalen Aufenthaltsstatus von Kirchengemeinden zeitlich befristet beherbergt. Ziel ist, in Härtefällen eine unmittelbar drohende Abschiebung in eine gefährliche oder sozial unzumutbare Situation zu verhindern und eine erneute Prüfung des Falles zu erreichen.

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(Quelle: Mit epd-Material)

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