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Arbeitsrecht: Kirchen weisen Forderungen der Gewerkschaft zurück

Die christlichen Kirchen haben die Forderung der Gewerkschaft ver.di nach der Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechtes zurückgewiesen. Der „Dritte Weg“ habe sich bewährt.

Anlass ist die Übergabe einer von über 37.000 Personen unterschriebenen Petition am Dienstag in Berlin, die sich für das Ende des arbeitsrechtlichen Sonderweges bei kirchlichen Unternehmen aussprechen. Ver.di hatte die Petition unter dem Titel «Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte» im Herbst 2023 gestartet und hat nun die Signaturen an den SPD-Bundestagsabgeordneten Mathias Papendieck übergeben, der dem Ausschuss für Arbeit und Soziales angehört. Die Gewerkschaft erinnerte daran, dass die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hat, mit den Kirchen zu prüfen, «inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann».

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Ver.di-Vorständin Sylvia Bühler sagte in Berlin, die inzwischen erfolgten Gespräche mit den Kirchen zum Dritten Weg hätten nichts gebracht. «Die Kirchenprivilegien werden nicht angetastet.» Sie forderte erneut, die Ausnahmeregelung in §118 Betriebsverfassungsgesetz für Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften müsse gestrichen werden.

Kirchen: Vergütungen „zumeist besser“

In der gemeinsamen Erklärung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der Deutschen Bischofskonferenz und der kirchlichen Sozialverbände Diakonie und Caritas zum sogenannten Dritten Weg heißt es, das eigene Arbeitsrecht führe zu guten Ergebnissen: «Die Vergütungen für Beschäftigte in kirchlichen Diensten, einschließlich von Caritas und Diakonie, sind zumeist besser als in vergleichbaren privaten und gemeinnützigen säkularen Einrichtungen.» Und: «Über den Dritten Weg wird eine flächendeckende Tarifbindung kirchlicher Einrichtungen erreicht, die auch kleinere und mittlere kirchliche Einrichtungen erfasst.»

Streik und Aussperrung fielen im Dritten Weg nicht ersatzlos weg: «An ihre Stelle tritt ein Vermittlungsverfahren, das im Streitfall auch zu weiterführenden und verbindlichen Ergebnissen führt», betonen die Kirchen und ihre Verbände. So habe etwa in der katholischen Kirche über einen Vermittlungsspruch eine Gesamtregelung zur Befristung von Dienstverhältnissen erreicht werden können, über die im staatlichen Recht noch gerungen werde. Anders als in säkularen Betrieben gibt es in der Erklärung zufolge in annähernd allen kirchlichen Einrichtungen Mitarbeitervertretungen.

Quelleepd

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1 Kommentar

  1. Warum soll ein Kirchenangestellter nicht streiken dürfen??

    Ich stehe als ehemaliger (zumindest indirekter Kirchenangestellter – ich war bei der Diakonie) dem dritten Weg eher zwiespältig gegenüber. Diesen Zwiespalt hatte vor recht langer Zeit eine Äußerung eines Kirchenpräsidenten der Pfälzischen Landeskirche ausgelöst. Der hatte etwas zugespitzt, für mich beinahe naiv wirkend, postuliert: „Die Kirche ist das Reich Gott.“ Da könne es dort daher nicht Arbeitgeber und Arbeitnehmer im eigentlichen Sinne geben, sondern – würde ich dann schlussfolgern – nur Geschwisterlichkeit. Nun würde ich aber – fast notgedrungen – doch hier etwas differenzieren wollen zwischen den beiden großen Kirchen als Institutionen, und der Kirche in denen zwei oder drei in Namen Jesu versammelt sind (es können sicherlich gerne mehr sein). Was nunmehr aber die Institution betrifft, gilt dort ja das gleiche Arbeitsrecht wie in unser aller Welt auch bei den kirchlichen Arbeitgebern. Nur mit dem Unterschied: Wir als Diakoniker (oder bei der Caritas) hängten uns an diejenigen Tarifabschlüsse der Tarifpartner im Öffentlichen Dienst einfach an. Was die einen aushandelten, oder ggfls. die Arbeiternehmer sogar erstreikten, haben wir da dankend wohlweislich gerne angenommen. Andererseits sind nun mal auch kirchliche Arbeitnehmer:innen – und jene auch bei Caritas und Diakonie – wirkliche Menschen und die haben als solche auch Wünsche und Ansprüche, die durchaus ebenfalls in Tarifkommissionen ausgehandelt werden könnten. Ich halte dies für eine demokratische Kompromisslösung, die Willkür und Rechte sowie Ansprüche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auszutarieren und in Tarifkommisionen ausgleichen. Allerdings erlebe ich unsere Kirche als eine ganz normale sehr irdische Angelegenheit, wo es viel Nächstenliebe, Fairnis und auch Dienstgemeinschaft auf der einen Seite gibt, aber wie bei allem im Leben existiert da auch ein latentes Hauen und Stechen. Lange war ich in der landeskirchlichen Diakonie in der Mitarbeitervertretung der EKHN und weiß, dass der liebe christliche Arbeitgeber auch den lieben (christlichen) Mitarbeiter über den Tisch ziehen will – wobei auch der Umkehrschluss stimmen könnte. Also da ist manchmal wenig Christlichkeit und eine rechtliche stärkere Mitarbeitervertretung wäre ein Betriebsrat. Der auch selbst klagen könnte vor Gericht, meines Wissens geht das im Dritten Weg nicht, sondern dieses muss dann der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin schon selbst vor Gericht tun. Also man soll in der Heiligsprechung der Institution doch die Kirche im Dorf lassen und vielleicht den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer als einen solchen an der Person gemessen wertschätzen. Denn in unserer manchmal guten und manchmal schlechten Welt gilt immer noch: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Aber weil es ja eigentlich nicht so sein sollte und die Kirche zwar ein göttlich gewolltes, aber menschlich konstruiertes Institut ist, bin ich bei der Frage des Dritten Weges allerdings deutlich wankelmütig. Es leuchtet mir keinesfalls ein, dass Mitarbeiter:innen in Kirche und Diakonie schlicht nicht streiken dürfen, nur weil mein Chef mein Bruder und meine Chefin meine Schwester ist. Lediglich mit der banalen Wirklichkeit in den Heiligen Hallen der kirchlichen Bürokratie hat dies wenig zu tun. Leider kann man Heiligenscheine hier nicht einfach kirchenrechtlich vergeben, sondern sie entsprechen guten persönlichen innerne Werten, die manche in aller ihrer frommen Bescheidenheit schamhaft verstecken.

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