- Werbung -

Corona-Regeln: Gottesdienste sollen nicht untersagt werden können

Die neue Ampel-Regierung will noch in dieser Woche das Infektionsschutzgesetz ändern. Eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen ist vorgesehen, Gottesdienste bleiben unangetastet.

Bei der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit Möglichkeiten für schärfere Corona-Regeln planen SPD, Grüne und FDP keine neuen Beschränkungen für Gottesdienste. Wie aus dem Gesetzentwurf der Ampel, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, hervorgeht, sollen auch künftig bestimmte Bereiche von Untersagungen ausgenommen werden, darunter religiöse oder weltanschauliche Zusammenkünfte. Auch ein Verbot von Demonstrationen ist demnach weiter nicht möglich. Neu ist gegenüber der jüngsten Änderung des Infektionsschutzgesetzes, dass die Gastronomie geschlossen und Übernachtungsangebote untersagt werden können.

- Werbung -

Der Bundestag soll angesichts der angespannten Pandemielage noch in dieser Woche über eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes beraten. Die Bundesländer hatten darauf gedrängt, mehr Möglichkeiten zur Eindämmung der Pandemie zu erhalten, nachdem am 25. November die epidemische Lage nationaler Tragweite ausgelaufen war.

Impfpflicht soll eingeführt werden

Der Gesetzentwurf der neuen Koalition im Bund sieht auch eine Impfpflicht für das Personal von Einrichtungen vor, in denen besonders gefährdete Menschen betreut, behandelt oder gepflegt werden. Sie soll unter anderem gelten für Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Tageskliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger medizinischer Heilberufe, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Entbindungseinrichtungen, wobei freiberufliche Hebammen eingeschlossen sind.

Dort tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen den Gesetzesplänen zufolge bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aufgrund einer Kontraindikation nicht geimpft werden können. Die Impfpflicht gilt dabei nicht nur für das betreuende Personal, sondern für alle Mitarbeiter in den Einrichtungen, einschließlich Praktikanten, Zeitarbeitskräften oder für diejenigen, die einen Freiwilligendienst leisten, heißt es in der Gesetzesbegründung. Wer den Nachweis nicht vorlegt, kann ab dem 16. März 2022 in diesen Einrichtungen nicht mehr tätig sein, heißt es weiter. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll zunächst befristet bis Ende kommenden Jahres gelten. Über eine allgemeine Impfpflicht wird inzwischen auch diskutiert. Sie ist aber nicht Bestandteil des aktuellen Gesetzgebungsvorhabens.

Quelleepd

Konnten wir dich inspirieren?

Jesus.de ist gemeinnützig und spendenfinanziert – christlicher, positiver Journalismus für Menschen, die aus dem Glauben leben wollen. Magst du uns helfen, das Angebot finanziell mitzutragen?

NEWSLETTER

BLICKPUNKT - unser Tagesrückblick
täglich von Mo. bis Fr.

Wie wir Deine persönlichen Daten schützen, erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.
Abmeldung im NL selbst oder per Mail an info@jesus.de

Zuletzt veröffentlicht

3 Kommentare

  1. Ich bin derselben Meinung.
    Haus Gottes=Haus Gottes!
    Die evangelische Kirche hat auch schon größtenteils 2G Regelungen.
    Und auch 3G

    Ich persönlich denke, dass diese Regelungen für die Kirche, das Haus Gottes, nicht gehen.
    So könnte zum Beispiel ein „Obdachloser“ der Gott sucht, nicht mehr eintreten, wenn er nicht geimpft oder genesen, getestet ist.
    Was wäre das denn?
    Ein Hilfesuchender Mensch ohne Jesus müsste draußen stehen bleiben, weil der Zutritt zum Haus Gottes nicht erlaubt wäre…ohne die Regelungen….
    Aus Angst die Türen von Gottes Haus nicht offen zu lassen für Jedermann, finde ich abselout daneben!!!!!!
    Das hat nichts mehr mit Glauben zu tun.

    Die Liebe ist größer wie jede Angst!!!
    Und GOTT ist die LIEBE!!!

    Schade, dass wir soweit gekommen sind….dass es überhaupt diese Regelungen gibt!
    Wenn das kommen würde, müsste man an Gottes Haus „Türen“ schreiben….leider ist hier nur Zutritt für Geimpfte und Genesene!
    Für alle Anderen ist der Zutritt verboten oder nur mit Test erlaubt.
    Was würde JESUS dazu sagen?
    Ob er das gut finden würde?
    Wäre das in Gottes Sinne?

    Sicher nicht!!!

    • Gott ist Liebe!
      LIEBE!!!

      In Gemeinden wird Gottes Liebe verkündigt….
      Dort stehen, Geimpfte und Genesene Christen!!!
      Alle Anderen müssen draußen bleiben….

      Wäre das schlimm….dann ist die Spaltung perfekt und es kann keine Einheit mehr stattfinden!

      Hoffentlich bleiben Kirchen und Gemeinden offen!!!
      Für JEDERMANN!!!!

  2. Ich hoffe, die Gottesdienste bleiben auch von den Kirchen und Gemeinden selbst unangetastet, das heist für jeden frei zugänglich, ohne Auflagen. Leider sind ja schon einige in Richtung 3 G oder 2 G vorgeprescht. Dieses wäre aus meiner Sicht mit dem Evangelium nicht zu vereinbaren. Denken wir an die Jahreslosungen 2021 und 2022. (Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen.)

Die Kommentarspalte wurde geschlossen.