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Einigkeit: Experten für Aufhebung von Minderjährigen-Ehen mit Ausnahmen

Experten haben sich für ein Verbot von Minderjährigen-Ehen ausgesprochen – mit Ausnahmen. Ist der jüngere Partner mindestens 16 Jahre alt, soll der Einzelfall geprüft werden. „Ehen von Minderjährigen grundsätzlich zu verbieten wäre ein Signal, das uns in der Praxis nicht unbedingt weiterhelfen würde“, sagte der Referent für Migration und Flüchtlinge beim Deutscher Caritasverband, Bernward Ostrop.

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Es gebe Fälle, da fühlten sich die Paare verheiratet und verbunden. Sie zwangsweise zu trennen, sei nicht zielführend. Ostrop berichtete von Beispielen aus der Praxis der Caritas. Er verwies darauf, dass die Minderjährigen – meist junge Frauen – einen Vormund bekommen und nicht automatisch der Ehemann die Entscheidungen trifft. Einen wichtigen Hebel sieht er in der Schulpflicht. Es sei klar, dass hier deutsches Recht gelten müsse, sagte Ostrop. Über die Schule könne auch Kontakt zu den Minderjährigen aufgenommen werden.

Ostrop diskutierte mit weiteren Experten bei einem Fachgespräch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion über Pläne in der Politik, sogenannte „Kinderehen“ zu verbieten. Im Sommer waren 1.475 Minderjährige im Ausländerzentralregister als „verheiratet“ eingetragen. Durch die Flüchtlingszuwanderung ist das Thema in den Blick der Politik geraten.

Keine Anerkennung bei Partnern unter 16 Jahre

Einigkeit bestand bei allen Teilnehmern, solche Ehen nicht anzuerkennen, in denen ein Partner unter 16 Jahre alt ist. Zudem votierten alle Experten dafür, das Mindestheiratsalter in Deutschland auf 18 Jahre anzuheben.

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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der für eine Regelung zuständig wäre, hat sich für eine Aufhebung von Ehen ausgesprochen, in denen unter 16-Jährige Partner sind. Auch für 16- und 17-Jährige ist er für Verbote, will aber Ausnahmen zulassen.

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