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Irische Bischofkonferenz: Geplantes Gesetz zur Abtreibungslegalisierung ist „moralisch inakzeptabel“

Irlands katholische Bischöfe kritisieren die von der Regierung geplante Reform zum Abtreibungsgesetz. Der Entwurf, durch den eine Abtreibung legal wird, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, sei eine "moralisch inakzeptable" Änderung im irischen Gesetz.

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 In ihrer Stellungnahme erklären die Bischöfe, dass der Gesetzentwurf unnötig sei, um zu gewährleisten, dass Frauen "die lebensrettende Behandlung bekommen, die sie während einer Schwangerschaft brauchen".

 Weiter heißt es: "Die bewusste Entscheidung, einem unschuldigen menschlichen Wesen das Leben vorzuenthalten, ist immer moralisch falsch." Das Gesetz scheine außerdem auch katholische Krankenhäuser dazu zu verpflichten, Abtreibungen anzubieten. Das wäre den Bischöfen zufolge "vollkommen inakzeptabel" und hätte Auswirkungen auf die bestehenden Regelungen zur Selbstbestimmung von religiösen Institutionen. Auch vielen Bürgern würde das Gesetz aus Glaubensgründen Schwierigkeiten bereiten.

 Nach dem ersten Entwurf des neuen Abtreibungsgesetzes, das die Regierung am Mittwoch vorgestellt hatte, ist eine Abtreibung erlaubt, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Darunter zählt auch die Gefahr eines Selbstmordes, die nach der geplanten Regelung von drei Ärzten bestätigt werden muss.

 Im Falle eines medizinischen Notfalls muss ein Arzt die Abtreibung genehmigen. Wenn das Leben der Mutter durch eine schwere Krankheit gefährdet ist, müssen zwei Ärzte dem Abbruch zustimmen.

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 Hintergrund der Reform ist der Tod der Inderin Savita Halappanavar in einem irischen Krankenhaus. Die Ärzte des University Hospital Galway weigerten sich, an der 31- Jährigen eine Abtreibung durchzuführen, bevor die Herztätigkeit des Embryos aufgehört hatte. Halappanavar starb an einer durch Bakterien verursachten Blutvergiftung.

 Zugleich will die irische Regierung mit dem neuen Gesetz ein Grundsatzurteil des höchsten irischen Gerichts umsetzen. Bereits 1992 hatte es festgelegt, dass eine Abtreibung gerechtfertigt sein kann, wenn das Leben der Mutter gerettet werden könne.

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