Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) fordert, organisierte Sterbehilfe weiterhin zu verbieten. Seit gestern beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage, ob eine „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ noch rechtsmäßig ist.
Wer Menschen mit Suizidabsichten einmalig zum Tod verhilft, macht sich in Deutschland prinzipiell nicht strafbar. Eine regelmäßige Unterstützung bei der Selbsttötung, beispielsweise indem Ärzte den Patienten tödliche Medikamente zur Verfügung stellen, steht in der Bundesrepublik jedoch seit Ende 2015 unter Strafe. Das gilt auch dann, wenn Ärzte die Leistung kostenlos anbieten. Nun haben mehrere schwerkranke Menschen, Ärzte und Sterbehelfer geklagt. Sie sehen das Recht auf Selbstbestimmung verletzt.
Thomas Sternberg, Präsident des ZdK, hat dazu in einer Pressemitteilung Stellung bezogen: „Mit der Zulassung organisierter Suizidbeihilfe durch Sterbehilfevereine könnte es zu einer gesellschaftlichen Normalität werden, sie in Anspruch zu nehmen“, sagte Sternberg. Durch das Angebot eines assistierten Suizids werde das Gefühl verstärkt, niemanden zur Last fallen zu dürfen. Mit dem gesetzlichen Verbot sei es in „außerordentlicher Weise“ gelungen, die Verfassungsgüter der Menschenwürde, der Selbstbestimmung, des Lebensschutzes und des Schutzes besonders schwacher Menschen in Einklang zu bringen. Das Verbot soll seiner Meinung nach deshalb weiterhin aufrecht erhalten werden.
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird nach Angaben der Tagesschau in einigen Monaten erwartet.