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Sterbehilfe in diakonischen Einrichtungen – darf das sein?

Einrichtungen der Diakonie suchen nach einer Linie beim Umgang mit Suizidassistenz. Die Vorgaben sind nicht eindeutig, die Praxis uneinheitlich.

Von Dirk Baas (epd)

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Die Bewohnerinnen und Bewohner des diakonischen Augustinums haben die Zusage: Selbst wenn sie sich für einen Suizid entscheiden, werden sie «wertschätzend und professionell bis zum Ende ihres Lebens begleitet», wie es in einem Papier des Heimträgers heißt. Es gebe «keine Suizidhilfe durch Mitarbeiterinnen, zugleich aber Respekt vor der freien Entscheidung von Bewohnern, die sich zu einem Suizid entschließen», betont der Vorsitzende der Geschäftsführung, Joachim Gengenbach. Viele andere Heime der Diakonie befinden sich noch in der internen Klärung.

Der Sprecher der Diakonie Bayern, Daniel Wagner, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), dass jedes Heim eigene Regelungen finden müsse: «Es muss von unten nach oben eine Haltung entwickelt werden, das kann man nicht zentralistisch regeln.» Zwar habe die Diakonie Bayern mit einem Positionspapier «Leitplanken aufgestellt», aber es gebe keine Bevormundung, «das Thema ist komplex». Wagner versicherte, dass es bei Sterbewilligen immer individuelle Lösungen gebe, denn sie sollen nicht gezwungen sein, das Heim zu verlassen.

„In Ausnahmefällen maße ich mir kein Urteil an…“

Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus, weiß, dass es extreme Situationen gibt, in denen das Leben für einen Menschen unerträglich werde und die körperlichen oder seelischen Qualen alles andere überlagerten. «In solchen Ausnahmefällen maße ich mir kein Urteil an, wenn ein Mensch keinen anderen Ausweg mehr sieht, als das Leben zu beenden und dabei andere um Hilfe zu bitten», hatte die EKD-Ratsvorsitzende schon im Januar 2022 in einem Zeitungsinterview gesagt.

Diakonie und EKD setzen sich nach dem Scheitern der Neuregelung der Sterbehilfe im Bundestag weiter für die Stärkung der Suizidprävention ein. Kurschus: «Der Fokus von Staat und Gesellschaft muss daher auf einem konsequenten Ausbau der Suizidprävention, der Palliativmedizin und der Palliativpflege liegen.»

„Lebensbejahendes Umfeld“

Der Chef des Augustinums, Gengenbach, betont, man setze auf eine gute Palliativversorgung in den eigenen Einrichtungen sowie auf eine psychosoziale Begleitung als wichtige suizidpräventive Faktoren. Man biete «ein lebensbejahendes Umfeld». Doch sei auch der Zutritt von Sterbehilfeorganisationen möglich.

Für Peter Bartmann, Leiter des Zentrums Gesundheit, Rehabilitation und Pflege der Diakonie Deutschland, ist «Suizidassistenz nur im Ausnahmefall, nicht in der Regel zu verantworten. Aufgabe diakonischer Einrichtungen und Dienste ist es allerdings, Menschen mit Sterbewünschen, Suizidgedanken und auch dem Verlangen nach einem assistierten Suizid in ihren Wünschen ernst zu nehmen und zu begleiten.» Es sei entscheidend, «dass die Einrichtungen und Dienste jeweils für ihren Verantwortungsbereich Klarheit im Umgang mit der Suizidassistenz schaffen, für die Klienten, aber auch für die Mitarbeitenden». Die Bundesdiakonie habe eine Handreichung erstellt, um diesen Klärungsprozess zu unterstützen.

„Nicht mit dem Glauben vereinbar“

Der Vorstandsvorsitzende von Bethel, Ulrich Pohl, lehnt jede Möglichkeit begleiteter Selbsttötung in den Einrichtungen ab. «Das ist mit dem christlichen Glauben nicht vereinbar und kommt daher durch Mitarbeitende Bethels nicht infrage – auch wenn Betroffene es wünschen», sagte der Theologe. «Wir bieten umfassende Information über alle palliativen Möglichkeiten am Lebensende», sagte er dem epd. «In unseren Hospizen kann keine Unterstützung zum Suizid stattfinden», sagte der Vorstandsvorsitzende.

„Keine einheitliche Praxis“

Christian Heine-Göttelmann, Vorstand der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, sagte dem epd, der rechtliche Rahmen, wann und wie Sterbehilfe zulässig sei, sei uneindeutig. Es gebe in den Einrichtungen der Landesdiakonie keine einheitliche Praxis. Manche Einrichtungen ließen unter bestimmten Rahmenbedingungen assistierten Suizid zu. Viele versuchten, «eine Haltung zu entwickeln», erklärte Heine-Göttelmann.


Falls ihr selbst in einer verzweifelten Situation seid, sprecht mit Freunden und Familie darüber. Hilfe bietet die Telefonseelsorge. Sie ist rund um die Uhr anonym und kostenlos erreichbar: 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222. Auch die Beratung über E-Mail ist möglich. Eine Liste mit bundesweiten Hilfsstellen findet sich auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention.

Quelleepd

13 Kommentare

  1. Zu mehreren posts, insbesondere von Bernd:

    „a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
    b) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.
    c) Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.“

    (…)

    „muss sie sicherstellen, dass trotz des Verbots im Einzelfall ein Zugang zu freiwillig bereitgestellter Suizidhilfe real eröffnet bleibt.“

    „5. Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in § 217 Abs. 1 StGB verengt die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung in einem solchen Umfang, dass dem Einzelnen faktisch kein Raum zur Wahrnehmung seiner verfassungsrechtlich geschützten Freiheit verbleibt.“

    Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.html

    Hinweis zu 5: Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht eben dieses Verbot abgelehnt. Das nur zum Verständnis.

    Zwar darf niemand zur Suizidbeihilfe gezwungen werden, aber das reale Abhalten ist rechtswidrig.

  2. PS: Ich wollte schreiben „es gibt ein irrendes Gewissen und kein Zauber der verhindert, dass sich ein Gewissen irren kann“!

  3. Niemand wird irgend etwas verboten

    „Du willst hier ein elementares Recht von Menschen beschneiden. Das steht weder dir noch Diakonie noch irgendeinem anderen zu“! Zitat Ende von Der Andere Jörg). Auch wenn diese harsche Zurechtweisung eher Johanna M. vielleicht zuzuordnen wäre, fühle ich mich auch angesprochen. Ich will aber keinesfalls gar nicht irgend jemand ein elementares Menschenrecht beschneiden. Ich beschreibe allerdings nur meine Haltung und auch Überzeugung. Ausserdem habe ich nie postuliert, Suizid wäre nicht in Grenzsituationen (für mich als letztes Mittel) hinzunehmen. Nur mache ich mir keinen schlanken Fuß. Wenn christliche Einrichungen Suizid nicht erlauben wollen, ist dies solchen Einrichtungen erlaubt. Genauso wie man kein Krankenhaus verpflichten kann, dass dort Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden (obwohl dies sicherlich nicht auf einer Ebene liegt). Für alles was mir mein Gewissen vorschreibt, muss ich notfalls auch Konflikte und große Schwierigkeiten in Kauf nehmen. Vor 50 Jahren habe ich den Wehrdienst verweigert. Diese lange Geschichte will ich hier aber nicht erzählen. Es war ein beschwerlicher Weg, dabei einer auch mit gewissen Kompromissen, aber es war ein steiniger und steiler Marsch durch Schwierigkeiten, Ängste und nicht von jederman Verständnis zu erhalten. Niemand darf zu irgend etwas gezwungen werden, das wäre für mich unethisch. Ob Suizide zu vermeiden Zwang ist, wäre allerdings philosophisch eine schwierige Frage. Niemand wird gezwungen ein Christ zu sein. Niemand wird zum Gegenteil gezwungen. Und jeder darf alles denken, weil es keine Denkverbote geben darf. Glaubensgemeinschaften dürfen für sich ethische Regeln erlassen, die für mich nicht richtig sind. Daher kritisiere ich oft auch manche Defizite der katholischen Kirche. Oder fehlende (christliche) Akzeptanz für Quere Menschen. Allerdings haben Katholiken richtig begriffen und sogar als ethische Präampel festgeschrieben: „Die höchste Instanz ist das menschliche Gewissen und steht noch über der Instanz des Papstes“. Theoretisch könnte aber mein Gewissen mich sogar zwingen gegen Gesetze zu verstoßen. Dann müsste ich aber hinnehmen, dass der Staat dies nicht für richtig hält und auch bestrafen muss. Es gibt kein irrendes Gewissen und auch kein Zauber der verhindert, dass sich ein Gewissen irren kann. Nicht selten müssen wir auf Erden auch zwischen Pest und Colera entscheiden. Dann kann man keine ethische Entscheidung treffen, sondern nur eine Abwägung zwischen zwei Übeln.

    • Das kirchliche Wohneinrichtungen Suizide (oder kirchliche Krankenhäuser Abtreibungen) verbieten, wird dann zum Problem, wenn es für die Menschen keine entsprechende Alternative gibt. Wobei Abtreibungen immer noch rechtswidrig, Suizide aber Menschenrecht sind. Das ist ein wesentlicher Unterschied.

      Denn ein Grundrecht beinhaltet auch immer die Möglichkeit, es auch ausüben zu können.

      Beispiel: Jeder hat das Recht auf einen Anwalt, wenn er angeklagt wird. Wenn jetzt Polizei und Staatsanwaltschaft diesen einsperren würden und keinen Kontakt zur Außenwelt zulassen, wäre es diesem nicht möglich, einen Anwalt einzuschalten. Die Polizei/Staatsanwaltschaft kann dann nicht sagen ‚das Recht hat er ja grundsätzlich, nur telefonieren/sprechen kann er trotzdem nicht‘.

      Das ist hier genauso: Das Grundrecht auf Suizid muss auch ermöglicht werden, sonst ist es wertlos.

  4. Sterbehilfe sollte eine Selbstverständlichkeit in allen Pflegeeinrichtungen sein und ohne wenn und aber funktionieren. Woran es mangelt ist eine weitere Verbreitung und Aufklärung über das Thema. Und dazu kommt auch noch der Widerstand der Kirchen gegen selbstbestimmtes Ableben.

  5. Kein Arzt darf dazu verpflichtet werden, Kindstötungen im Mutterleib vorzunehmen, außer bei Lebensgefahr für die Mutter. Und gar kein Mensch darf dazu verpflichtet werden, bei einem Suizid zu assistieren. Unser Leben ist eine Gabe -und eine Aufgabe an uns- von Gott. Die Todesstrafe die Gerichte verhängen konnten, ist abgeschafft. Wenn Gerichte sich heute dem Zeitgeist unterwerfen ist das bedauerlich. Aber niemand sollte gezwungen werden, an einer vorsätzlichen Tötung mitwirken zu müssen.

    • Das verlangt ja auch keiner.

      Aber darf eine Einrichtung einen Arzt davon abhalten oder einer Sterbehilfeorganisation den Zutritt verweigern, wenn ein Patient dieses Recht ausüben will?

      • Lieber Anderer Jörg: Auch wenn dies ärgerlich ist, ein Heim welches den Suizid ablehnt, darf einem Arzut oder einer Sterbeorganisation den Zutritt verweigern. Denn es gehört auch zur Religionsfreiheit, einen Suizid unmittelbar zu verhindern oder einen assistierten Suizid nicht stattfinden zu lassen. Wenn dies dann doch rechtlich strittig wäre, würde man ggfls. die Gerichte einschalten. Denn möglicherweise sind hier zwei Rechtsgüter abzuwägen: Das Recht auf Religionsfreiheit (der Einrichtung) und das Recht für sich selbst Entscheidungen zu treffen. Wenn der Betreffende, der den Suizid an sich selbst ausführen lassen will aber seine Rechte nicht mehr ausüben kann, dann wird es noch schwieriger.

  6. Keine Professionalisierung und Reklame für den Tod

    Diakonie und EKD setzen sich nach dem Scheitern der Neuregelung der Sterbehilfe im Bundestag weiter für die Stärkung der Suizidprävention ein. Kurschus: «Der Fokus von Staat und Gesellschaft muss daher auf einem konsequenten Ausbau der Suizidprävention, der Palliativmedizin und der Palliativpflege liegen.» An Andere Jörg meint: „Es sind offensichtlich Sterbehilfevereine notwendig“. Dagegen wende ich mich vor allem. Eine starke Professionellisierung des Sterbens – fast könnte man meinen „das Geschäft des Sterbens“ – halte ich nicht für opportun. Da hilft wirklich nur die gute Stärkung der Suizidprävention und eine konsequente Begleitung dieser Menschen im Sterbeprozess. Denn bis auf wenige Ausnahmen muss keine/r heute allerdings starke (eher keine Schmerzen) mehr haben. Im dunklen Mittelalter war dies noch unabdingbare Realität. Dennoch: Heute hat jeder selbstverständlich einerseits auch das Recht zu sterben. Aber wer würde ein Selbstmordkandidaten andererseits auch noch auf eine hohe Autobahnbrücke fahren, damit er da hinunterspringen kann. Immerhin könnten ja starke und nicht therapierbare psychische Probleme Gründe für einen vom BVG erlaubte Entscheidung zum Tod ursächlich sein. Ob der sanfte Tod mit der Spritze wirklich so sanft ist, lässt sich experimentell nicht nachweisen. Auch nicht, was eine solche bestellte Fahrt in den Himmel mit der Seele macht. Nahtoderfahrene haben fast ausschließlich dann Abgründe erlebt, als sie aus diesem Leben schnell Abschied nehmen wollten: Nicht Gott bestrafte sie, aber ihr eigenes Gewissen. Vielleicht gibt es so etwas wie eine „kollektive Erinnerung“ an ewige Wahrheiten, auch deren dass Leben heilig ist.

    Leider hat Frau Kurschus als EKD-Ratsvorsitzende recht: Es gibt immer im Leben Situationen, die sich weder einheitlich regeln lassen, noch für die es eine ideale Lösung mit einem großen Zauberstab, oder generalverbindlich für alle kirchlichen Einrichtungen, nicht gibt. Selbstverständlich ist Suizid gemäß der Weisheit des Obersten Gerichtes erlaubt, dann ist es vor allem für Beteiligte nicht strafbar. Früher wurden zudem Angehörige auch mit Ächtung bestraft und Tote durften auch auf einem christlichen Friedhof nicht beerdigt werden. Das bedeutet aber nicht, dass auch ein rechtsprechendes Gericht grundsätzlich irrtumslos und/oder nicht auch kurzsichtig sein könnte (Was ich nicht unbedingt behaupte). Das Problem liegt einerseits darin, dass alle denkbaren ausserordentliche Ausnahmefälle, die Suizid verständlicher machen, immer verschieden sind und dass zweitens Menschen auch in sehr ausweglosen Situationen oft heute sterben wollen, morgen unbedingt leben und übermorgen wieder sofort tot sein möchten. Wenn wir das Leben verfügbar machen, dass man es verschrotten kann wie einen maroden Computer, oder andererseits in fernerer Zukunft einfach neu zu schaffen vermag, würde eine riesige Brandmauer einreissen. Wird einmal die Bevölkerung so überaltert sein, dass Medizin und Pflege rigeros eingespart werden sollen, dann könnte leicht der Verdacht oder auch die Idee aufkommen, wir entledigten uns den Leidenden, die das irdische Jammertal (angeblich gerne) verlassen, auf diese unwürdige Art. Daher darf es keine Reklame (oder gar Gehirnwäsche) und eine hiermit verbundene Professionalisierung des Sterbens geben. Oder wir sagen einfach (und falsch), wir seien die Damen und Herren des Lebens, gleich denen die meinen der Bauch gehörte ihnen wie Haus, Hof Kinder und Bankkonto. Jede und jeder Mensch ist wirklich so wertvoll, dass es nicht erlaubt sein kann, das Sterben und den Tod als einen Prozess so zu lenken, dass er in die Lebensplanungen passt.

    • Die Gründe des Einzelnen für Suizid sind meines Wissens rechtlich laut unserem höchsten Gericht egal.

      Du willst hier ein elementares Recht von Menschen beschneiden. Das steht weder dir noch Diakonie noch irgendeinem anderen zu.

      Niemand hat etwas gegen Hospize, Suizidprävention usw. Du tust so, als wenn das ein entweder-oder wäre. Das ist es bei nur bei dir und denen, die genauso rechtswidrig denken.

      Es ist wirklich gut, dass das jetzt rechtlich so festgestellt wurde, dass die Verweigerung dieses Menschenrechts, und genau um so eines handelt es sich, eben nicht mehr so einfach bevormundend verweigert werden kann.

      Wenn kirchliche Einrichtungen dieses Recht nicht selbst unterstützen wollen, so sollen sie es eben Vereinen ermöglichen. Beides zu verweigern geht nicht. Wenn sie das nicht können, muss man andere Wege finden oder ihnen die Betriebserlaubnis wegen Nichteignung entziehen

      Es ist keinem Heim und keiner Einrichtung erlaubt, Bewohnern/Patienten elementare Menschenrechte zu verweigern.

      Man darf ja gern anderer Meinung sein, aber das ändert nicht verfassungsmässige Rechte anderer Menschen. Auch wenn sich einige wohl gern darüber weg setzen ewürden.

      • Es ist n i c h t so einfach

        An „der Andere Jörg“: Freiheit ist immer Freiheit – und wenn sie nur mich betrifft, ich also niemand anderes somit mit meiner Freiheit einschränke, darf ich vieles tun: Etwa meine dringend benötigten Tabletten nicht nehmen. Oder mich aus grausame Weise umbringen. Die Alternative besteht darin, es angeblich auf sanfte Weise mit einer Spritze zu tun oder tun zu lassen. Die Frage, ob Entscheidungen die dann nur mich betreffen, wirklich ethisch (für mich) sind, kann und wird das Bundesverfassungsgericht nicht stellen und beantworten. Juristisch sind die Kategorien von Moral und Ethik auf anderen Ebenen angesiedelt. Man muss also die Bereiche von „nicht verboten“ und auch der „Ethik“ manchmal, und auch an dieser Stelle trennen. Das Problem dabei ist allerdings, dass das was ich für ethisch halte könnte, ich auch dann möglicherweise auch für andere Menschen für ethisch halte. Sonst gäbe es ja auch keine generellen Gründe für Suizidprävention, wobei der persönlichen Gründe subjektiv immer gravierend sind, wenn auch nicht unbedingt gesundheitlich. Ob sich diese Gründe jeweils objektivieren lassen, halte ich für fraglcih. Und da kann man nicht völlig ausblenden, dass christliche Einrichtungen daher nicht nach dem verfahren möchten was nicht verboten ist. Auch der Schwangerschaftsabbruch ist ja gesetzlich unter strengeren Bedingungen erlaubt. Man kann – unabhängig von der Meinung einzelner Mensch (etwa auch meiner) – dann nicht jedem Krankenhaus einfach anordnen, dies dort tun zu müssen. Dies ist eine unbequeme Einordnung, aber ich denke sie ist logisch und nachvollziehbar. Aber völlig grundsätzlich muss ich mich auch fragen: Wenn es allerdings immer erlaubt ist sich vom Leben zum Tode zu bringen, auch aus marginalen oder für außen nach gar keinen Gründen, wieso soll dann überhaupt noch Suizidprävention erfolgen? Auf diese Frage müsste dann jemand eine einfache Antwort haben, wenn es so einfach wäre. Leider trifft dies auch bei Menschen mit starken Schmerzen zu, wobei es hier ja medizinisch möglich ist fast alle Schmerzen auch vollständig auszuschalten. Da kommt dann gleich die nächste Frage mit großem ethischen Gewicht: Ist etwa ein deshalb in ein künstliches Koma gesetzter Mensch immer noch jemand, der es wert ist zu leben? Ich glaube schon. Nun gibt es ja Leute die deshalb rechtlich festgeschrieben haben, eine Apparatemedizin abzulehnen. Da kannte ich auch einen älteren Mann, der dies so geregelt hatte. Weil man aber zuhause das notarielle Dokument nicht finden konnte, musste er weiterleben. Er war in diesem Falle dankbar dafür, denn er wurde wieder fast gesund und hat noch einige glückliche Jahre verbracht. Auch da ist es persönlich nicht immer einfach, für sich selbst eine Entscheidung zu fällen. Mir würde sie leichter fallen, weil ich an das Ewige Leben glaube.

  7. Ich unterstütze sehr die Position von Herrn Pohl aus der Einrichtung von Bethel: Suizid-Assistenz ist mit dem christlichen Glauben nicht vereinbar.
    Es gibt soviele Palliativ-Möglichkeiten in unserem Land, die Sterben so erträglich wie möglich machen. Gott gibt uns das Leben und es ist seine Sache, es zu beenden. Suizid-Assistenz hat in christlichen Einrichtungen nichts zu suchen. Ich habe als Krankenschwester in einem christlichen Krankenhaus in den 80er Jahren dafür gekämpft, die gesetzlich erlaubten Abtreibungen in unserem Haus zu beenden. Ich würde auch heute dagegen kämpfen, daß es in christichen Einrichtungen stattfindet. Wenn Menschen sich dafür entscheiden, ist es ihre Verantwortung – aber bitte ohne Assistenz in christlichen Einrichtungen.

  8. Es zeigt sich die Schwierigkeit von kirchlichen Trägerschaft, wenn es dazu zu wenig Alernativen gibt.

    Denn das Recht auf Suizid ist höchstrichterlich entschieden.

    Und es zeigt eben, dass offensichtlich Sterbehilfevereine notwendig sind. Hier aber ist die Unterstützung oft an eine längere vorherige Mitgliedschaft gebunden. Was aber, wenn der Entschluss zum Suizid kurzfristig erfolgt?

    Hier ist in der Tat der Gesetzgeber gefordert, damit jeder Mensch, insbesondere in Situationen, wo er nicht mehr voll selbstbestimmt handeln kann, seine Rechte wahrnehmen kann. Insbesondere Rechte, die sich aus dem wichtigsten Recht unserer Verfassung, der Menschenwürde, ableiten.

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