Das Verbot des Imam-Mahdi-Zentrums in Münster ist rechtmäßig. Das Oberverwaltungsgericht NRW sieht klare Verbindungen zur Hisbollah.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat das Verbot des Vereins „Fatime Versammlung“ (alias Imam Mahdi Zentrum) aus Münster bestätigt (Aktenzeichen: 5 D 89/22). Wie das Gericht am Mittwoch (10. Juni) mitteilte, wies es die Klage gegen die Verbotsverfügung des Innenministeriums aus dem Jahr 2022 ab. Das Urteil erging demzufolge bereits am 13. Mai ohne mündliche Verhandlung.
Zur Begründung führte der 5. Senat des OVG aus, der Verein habe sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet. Ausschlaggebend sei gewesen, dass er eine gewaltorientierte Organisation – die Hisbollah („Hizb Allah“) – „ideologisch und finanziell unterstützt“ habe. So habe der Verein über Jahre hinweg beträchtliche Geldsummen an ein bereits verbotenes Waisenkinderprojekt im Libanon gezahlt, das der Hisbollah zugerechnet wird.
Darüber hinaus stellte das OVG persönliche Verbindungen zur Hisbollah sowie zum iranischen Regime fest, die nach Auffassung des Gerichts bis in die 1990er Jahre zurückreichen. „Der Vorsitzende sowie der Imam der Moschee des Klägers identifizierten sich mit den Protagonisten der Hizb Allah, verherrlichten sie und forderten aktiv zu ihrer (finanziellen) Unterstützung auf“, heißt es in einer Pressemitteilung des OVG. In den Räumlichkeiten des Vereins seien Symbole der Hisbollah entdeckt worden. Zudem habe es Gedenkveranstaltungen für Hisbollah-Kämpfer gegeben, in deren Rahmen diese glorifiziert worden seien und zur Unterstützung des militärischen Kampfes der Organisation aufgerufen wurde.
Eine Revision wurde nicht zugelassen, allerdings kann eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden.
Die Hisbollah („Partei Gottes“) ist eine Terror-Organisation im Libanon, die in Deutschland seit 2020 verboten ist.
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