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EU streicht Posten des Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit

Zukünftig soll es bei der Europäischen Union keinen Sonderbeauftragten für Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der EU mehr geben. Das sorgt für Unmut.

Von Daniel Wildraut

Jean-Claude Juncker, der ehemalige Präsident der Europäischen Kommission, schuf 2016 das Amt des Sonderbeauftragten für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der EU. Das Mandat erhielt damals der slowakische Politiker Ján Figel. Das soll nun jedoch nicht verlängert werden, wie mehrere Medien und Hilfsorganisationen übereinstimmend berichten. Wie aus einem Brief der Kommission an den Runden Tisch International Religious Freedom (IRF) hervorgeht, soll Religionsfreiheit in Zukunft von den EU-Delegierten auf der ganzen Welt sowie vom EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, Eamon Gilmore, überwacht werden.

Die Streichung der Stelle haben jetzt zahlreiche Menschenrechtsorganisationen, Politikerinnen und Politiker bemängelt. „Open Doors“ bat zusammen mit 48 anderen Organisationen und führenden Persönlichkeiten in einem Offenen Brief um die Fortführung des Amtes. Der Runde Tisch IRF habe umfassend mit dem Sonderbeauftragten zusammenarbeiten können und sei dankbar für die Arbeit, die die EU zur Förderung der Religions- und Glaubensfreiheit auf der ganzen Welt geleistet habe, heißt es darin. „Mit ihrem Sonderbeauftragten hat die EU bei der internationalen Bekämpfung [von Menschenrechtsverletzungen, Anm. d. Red.] eine führende Rolle gespielt, und diese Führung ist jetzt mehr denn je erforderlich.“ Konkret nennt Open Doors die Freilassung der zum Tode verurteilten pakistanischen Christin Asia Bibi, bei der Figel maßgeblich beteiligt gewesen sein soll.

EU beschneidet Kompetenz

Auch die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) bedauerte die Entscheidung der EU. „In den meisten bewaffneten Konflikten oder Flüchtlingskrisen in der Welt spielen Fragen des Schutzes religiöser Minderheiten eine gewichtige Rolle. Die beiden aktuell größten Menschenrechtskrisen unserer Zeit betreffen verfolgte Muslime: uigurische und kasachische Bevölkerungsgruppen in China sowie Rohingya in Myanmar“, sagte Direktor Ulrich Delius. Es sei vollkommen unverständlich, dass die EU ohne triftigen Grund ihre eigene Kompetenz beschneide, bei Fragen dieser Tragweite angemessen mitzureden. Sie werde nun einer „kaum berechenbaren US-Regierung“ überlassen.

Gudrun Kugler (ÖVP), Reinhold Lopatka (ÖVP) und Ewa Ernst Dziedzic (Grüne), drei Abgeordnete des Österreichischen Nationalrats, stellten im Nationalrat einen Entschließungsantrag. Darin forderten sie den Nationalrat auf, die Bundesregierung zu ersuchen, sich dafür einzusetzen, dass der Sonderbeauftragte wiedereingesetzt werde. Angesichts der steigenden Zahlen der aus Glaubensgründen verfolgten Menschen müsse das Recht auf freie Religionsausübung weiterhin geschützt werden, heißt es in der Begründung. Diskriminierung und Unterdrückung beginne „bei Benachteiligung im täglichen Leben und reicht bis zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und systematischer Verfolgung.“

Religionsfreiheit wird zu der Menschrechtsfrage überhaupt

Zuletzt wandte sich Volker Kauder (CDU) in einem Brief an Ursula von der Leyen (CDU), die aktuelle EU-Kommissionspräsidentin. Darin kritisiert er die Stellenauflösung: „Ich halte dies für ein ausgesprochen problematisches Signal“, zitiert die Tagespost aus dem Brief. Er sei sich sicher, dass das Thema Religionsfreiheit in den nächsten Jahren zu der Menschenrechtsfrage überhaupt werde. In Amerika sei just eine neue Initiative zur Religionsfreiheit gestartet worden. Auch in Europa gebe es viele Staaten, die bereits über eigene Beauftragte für Religionsfreiheit verfügten. Diese Staaten seien der Auffassung, dass „wir aus Europa heraus mit einer gemeinsamen Stimme sprechen müssen“. Das sei nun nicht mehr möglich.

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