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Weiter Kritik an „Glaubensprüfungen“ des BAMF

Die „Glaubensprüfungen“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stehen weiter in der Kritik. Dieter Tometten, Superintendent im Kirchenkreis Soest (Westfalen), bezeichnet die gängige Praxis gegenüber der Süddeutschen Zeitung als „in höchstem Maße fragwürdig“. Auch ein Grünen-Politiker kritisiert die Vorgehensweise.

Er wisse von mehr als hundert Konvertiten allein im Kirchenkreis Soest, sagt Superintendent Tometten, die meisten aus dem Iran oder Afghanistan. Kürzlich sei der Asylantrag eines iranischen Konvertiten abgelehnt worden. „Die Prüfung und Beurteilung des Glaubens durch weltliche Behörden zum Zwecke der Abschiebung ist in höchstem Maße fragwürdig“, unterstreicht Tometten. Es stehe dem Staat nicht zu, die Ernsthaftigkeit des Glaubensbekenntnisses infrage zu stellen.

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Im genannten Fall hatte die Behörde argumentiert, der Mann wirke „eher intellektuell informiert als persönlich berührt“ vom Glauben. Pfarrer Stefan Weyer, der den Iraner getauft hat, ist über die Ablehnung des Asylantrags empört. Er könne die Entscheidung nicht nachvollziehen, sagte er der Süddeutschen. Weyer bescheinigt dem Mann „eine große Ernsthaftigkeit, mit der er versucht, seinen Glauben zu leben“.

„Staat kann Glauben nicht beurteilen“

Die religiöse Ernsthaftigkeit solcher Entscheidungen könnten „allenfalls die Kirchen“ beurteilen, kritisiert auch Volker Beck von den Grünen. Das Bundesamt dürfe den Konvertiten nicht einfach unterstellen, den christlichen Glauben nur auf dem Papier angenommen zu haben. Es müsse auf jeden Fall verhindert werden, dass Konvertiten in den Iran abgeschoben werden. So sieht es auch Superintendent Tometten: Abschiebungen von Christen in Länder, in denen ihnen Verfolgung drohe, müsse „mit klarem kirchlichen Widerstand“ begegnet werden.

Ein Sprecher der EKD erklärte gegenüber der Süddeutschen, die Kirche räume dem Staat durchaus das Recht ein, „im Asylverfahren Glaubensüberzeugungen zu prüfen“. Dies dürfe jedoch nicht zu einem „Glaubensexamen“ ausarten. Von Seiten des BAMF hieß es, man gehe grundsätzlich von einer „sorgfältigen Taufbegleitung“ durch die Kirchengemeinden aus. Dennoch müsse der Asylbewerber seine christliche Überzeugung in der Anhörung plausibel darlegen und erklären, wie er seinen Glauben in der Heimat leben würde.

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