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Sachsen: Streit um Sonntagsöffnung vorerst beigelegt

Der Streit um die Sonntagsöffnung sächsischer Läden im Advent ist vorerst beigelegt. Die evangelisch-lutherische Landeskirche begrüßte am Donnerstag in Dresden die erfolgreiche Mediation vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Juristen, die Gewerkschaft Ver.di und betroffene Kommunen hatten sich am Mittwochabend darauf geeinigt, dass in den Städten Leipzig, Chemnitz, Zwickau, Plauen, Görlitz und Freiberg jeweils nur an einem Adventssonntag geöffnet werden kann. Ver.di hatte in der vergangenen Woche überraschend die Klagen gegen die sonntägliche Ladenöffnung im Advent in sächsischen Städten ruhen lassen und einer Mediation zugestimmt. Die Kirche befürchtet jedoch auch im nächsten Jahr Streit um Ladenöffnungen. Die Landeshauptstadt Dresden war nicht am Mediationsverfahren beteiligt. Die Gewerkschaft Ver.di hatte dies als Kläger abgelehnt. Die Landeshauptstadt wollte aber als Beobachter das Verfahren verfolgen. Das Oberverwaltungsgericht hatte im November nach einer Klage von Ver.di den Sonntagseinkauf in Dresden im Advent generell verboten. Die Stadt will nun aber auch an einem Adventssonntag öffnen. Derzeit würden «hausinterne Gespräche» dazu geführt, sagte ein Sprecher der Stadt dem epd auf Anfrage. Die Öffentlichkeit sollte am Nachmittag über deren Ergebnisse informiert werden. Die Bautzener Richter hatten kürzlich das sächsische Ladenschlussgesetz, das Kommunen per Rechtsverordnung die Öffnung an vier Sonntagen erlaubt, als verfassungswidrig erklärt. Zugleich kippte das Oberverwaltungsgericht nach entsprechenden Klagen Verordnungen über verkaufsoffene Läden im Advent in Dresden, Marienberg und Radebeul. Ab 2011 gilt in Sachsen ein neues Ladenöffnungsgesetz. Es sieht vor, dass Gemeinden «aus besonderem Anlass» an vier Sonntagen im Jahr öffnen dürfen. Zudem sind ein fünfter, regional begrenzter verkaufsoffener Sonntag und die Erweiterung der Sonntagsöffnung für einzelne Branchen vorgesehen. Oppositionsparteien und Kirchen kritisierten das neue Gesetz, weil es nach ihrer Auffassung weiterhin Rechtsunsicherheiten birgt.

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Der Streit um die Sonntagsöffnung sächsischer
Läden im Advent ist vorerst beigelegt. Die evangelisch-lutherische
Landeskirche begrüßte am Donnerstag in Dresden die erfolgreiche
Mediation vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Juristen, die
Gewerkschaft Ver.di und betroffene Kommunen hatten sich am
Mittwochabend darauf geeinigt, dass in den Städten Leipzig, Chemnitz,
Zwickau, Plauen, Görlitz und Freiberg jeweils nur an einem
Adventssonntag geöffnet werden kann.

  Ver.di hatte in der vergangenen Woche überraschend die Klagen
gegen die sonntägliche Ladenöffnung im Advent in sächsischen Städten
ruhen lassen und einer Mediation zugestimmt. Die Kirche befürchtet
jedoch auch im nächsten Jahr Streit um Ladenöffnungen.

  Die Landeshauptstadt Dresden war nicht am Mediationsverfahren
beteiligt. Die Gewerkschaft Ver.di hatte dies als Kläger abgelehnt.
Die Landeshauptstadt wollte aber als Beobachter das Verfahren
verfolgen. Das Oberverwaltungsgericht hatte im November nach einer
Klage von Ver.di den Sonntagseinkauf in Dresden im Advent generell
verboten.

  Die Stadt will nun aber auch an einem Adventssonntag öffnen.
Derzeit würden «hausinterne Gespräche» dazu geführt, sagte ein
Sprecher der Stadt dem epd auf Anfrage. Die Öffentlichkeit sollte am
Nachmittag über deren Ergebnisse informiert werden.

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  Die Bautzener Richter hatten kürzlich das sächsische
Ladenschlussgesetz, das Kommunen per Rechtsverordnung die Öffnung an
vier Sonntagen erlaubt, als verfassungswidrig erklärt. Zugleich
kippte das Oberverwaltungsgericht nach entsprechenden Klagen
Verordnungen über verkaufsoffene Läden im Advent in Dresden,
Marienberg und Radebeul.

  Ab 2011 gilt in Sachsen ein neues Ladenöffnungsgesetz. Es sieht
vor, dass Gemeinden «aus besonderem Anlass» an vier Sonntagen im Jahr
öffnen dürfen. Zudem sind ein fünfter, regional begrenzter
verkaufsoffener Sonntag und die Erweiterung der Sonntagsöffnung für
einzelne Branchen vorgesehen. Oppositionsparteien und Kirchen
kritisierten das neue Gesetz, weil es nach ihrer Auffassung weiterhin
Rechtsunsicherheiten birgt.

(Quelle: epd)

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