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Schweiz: keine weitere Schwächung des arbeitsfreien Sonntags

Der schweizerische Bundesrat will die Sonntagsarbeit in Städten mit internationalem Tourismus ermöglichen. Die Evangelische Allianz (SEA) sieht darin eine unnötige Ausnahme von der Regel.

In städtischen touristischen Hotspots der Schweiz soll in gewissen Stadtteilen Sonntagsarbeit ermöglicht werden. Dies schlägt der Bundesrat in einer Verordnungsrevision vom 22. November 2023 vor. Im Gesetzgebungsverfahren zur Sonntagsarbeit in städtischen Tourismus-Vierteln lehnt die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA) im Verbund mit zahlreichen weiteren Organisationen der Sonntagsallianz einen entsprechenden Vorschlag des Bundesrats vollumfänglich ab, heißt es in einer Medienmitteilung.

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Bundesrat: Geschäfte sollen auch sonntags öffnen

In der Verordnungsrevision des Bundesrats sollen Geschäfte in Städten mit internationalem Tourismus auch sonntags ein gewisses Warensortiment verkaufen dürfen. Mit dieser Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz würde die Sonntagsarbeit weiter ausgedehnt: auf zentral gelegene Stadtteile mit vielfältigem Angebot an Unterkünften, Kultur und Gastronomie in Städten mit über 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Der Sonntag ist bisher in der Schweiz im Arbeitsgesetz als arbeitsfreier Tag geschützt. Das bedeutet, dass die Erwerbsarbeit auf berufliche Tätigkeiten beschränkt ist, die für die Gesellschaft unerlässlich sind.

Schweizerische Evangelische Allianz gegen eine Gesetzesänderung

Der Sonntagsverkauf in sogenannten „städtischen Tourismus-Vierteln“ wäre aus Sicht der Schweizerischen Evangelischen Allianz SEA eine unnötige Ausnahme von dieser Regel. Für die Allianz komme es nicht von ungefähr, dass Sonntagsarbeit gesetzlich verboten sei. „Zum einen dient der Unterbruch im Arbeitsrhythmus der Erholung und Regeneration. Zum anderen ermöglicht der gemeinsame arbeitsfreie Sonntag die Pflege sozialer Kontakte, sei dies die Familie, Freundschaften oder der Besuch von Gottesdiensten oder anderen Festen.“ All dies gehöre für den größten Teil der Bevölkerung in der Schweiz zur selbstverständlichen Lebensqualität und diene letztlich auch dazu, dass Menschen unter der Woche mit Freude und Hingabe ihrer Arbeit nachgehen könnten.

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3 Kommentare

    • Das mag ja so gewesen sein, aber wenn doch religiöse Juden am Schabbat (samstags) und Christen am Sonntag die Auferstehung Christi feiern, ist das doch sinngemäß richtig. Und heute ist doch für viele Menschen auch der Samstag arbeitsfrei. Leider hat der Sonntag mit Sonntagsverbote für vielerlei Arbeit nicht dem Effekt, dass die Leute dann vor dem Altar sitzen.

  1. Das Sonntagsgebot war immer sozialer Fortschritt

    Der Sonntagsverkauf in sogenannten „städtischen Tourismus-Vierteln“ wäre aus Sicht der Schweizerischen Evangelischen Allianz SEA eine unnötige Ausnahme von dieser Regel. Völlig richtig. Wir feiern als Christinnen und Christen zwar nicht mehr den Sabbat, aber ich halte einen arbeitsfreien Tag für eine sehr große und bereits alte soziale Errungenschaft. Die sollte man nicht unnötig mit Ausnahmeregeln unterfüttern. Wir haben hier in Deutschland immerhin die größeren Einkaufsmärkte fast alle bis 22.00 Uhr auch an Samstagen geöffnet, vermutlich so auch in der Schweiz. Man möge auch an die nicht bestens bezahlten Arbeiternehmer:innen denken, die dort in den Märkten arbeiten. Möglicherweise viele davon sind nur stundenweise beschäftigt und werden später eine magere Rente bekommen. Ich denke da nicht nur an den Sonntag als religiösen Feiertag und ich mache mir keine Illusionen, dass eine Beibehaltung strengerer Regeln für das Sonntagsarbeitsverbot die Kirchen voller macht. Aber Nächstenliebe und in diesem Zusammenhang auch die Bündelung der Arbeit auf die normalen Werktage ist eben auch gerechtfertigt als eine Möglichkeit, sich der Familie, auch anderen sozialen Beziehungen und einer guten Freizeitgestaltung zu widmen. Wenn hier aber in einem falschen Sinne moderne Ansicht Raum greifen, man solle Tag und Nacht einkaufen können, wäre das für die Arbeitnehmer in den Kaufläden fatal, denn dann gibt es kaum noch feste Arbeitsverhältnisse, sondern nur noch Stundenverträge. Die können auch beinhalten, dass man seinem Chef fast in Rufbereitschaft bei Nacht und Nebel notfalls zur Verfügung steht.

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