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Teilkompromiss: Hebammen bekommen Ausgleich für hohe Versicherungskosten

Hebammenverbände und gesetzliche Krankenkassen haben im Streit über die Vergütung von Geburtshilfen freiberuflicher Hebammen einen Kompromiss erzielt.

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Wie die drei beteiligten Berufverbände am Montag in Berlin mitteilten, verständigten sie sich mit dem GKV-Spitzenverband auf eine «Teilanhebung der Vergütungspositionen mit Wirkung zum 1. Juli». Die Erhöhung solle als Ausgleich der zum gleichen Termin gestiegenen Prämien zur Berufshaftpflicht dienen.

 Der Deutsche Hebammen Verband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands und das Netzwerk der Geburtshäuser betonten ausdrücklich, dass es sich nur um eine Teil-Einigung handele. Die diesjährigen Vergütungsverhandlungen seien noch keineswegs abgeschlossen, denn jetzt «wurde lediglich die Wiederherstellung des Status quo vor der Prämienerhöhung» erreicht. An der seit Jahren unbefriedigenden Vergütungssituation der rund 16.000 Geburtshelferinnen habe sich noch nichts geändert. Angaben zur genauen Höhe der Vergütung wurden nicht gemacht.

 Seit mehr als zwei Jahren beklagen Hebammen zu niedrige Einkommen. Ihr größtes Problem ist die zwingende Berufshaftpflichtversicherung, deren Beiträge im Juli auf mehr als 4.200 Euro im Jahr steigen soll. Die Versicherung macht dann knapp ein Fünftel des durchschnittlichen Einkommens einer freiberuflichen Hebamme aus. Derzeit macht eine «freie» Geburtshelferin durchschnittlich knapp 24.000 Euro Gewinn im Jahr, wie eine Studie des unabhängigen IGES-Instituts im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums ergab.

 Wegen der finanziellen Belastung durch die Berufshaftpflicht ziehen sich der Studie zufolge immer mehr Hebammen aus der klassischen Geburtshilfe zurück und beschränken sich auf Vor- und Nachsorge.

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(Quelle: epd)

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