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Abgeschobene Christin steht im Iran vor Gericht

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e. V. fordert in einer Pressemitteilung „keine Abschiebungen von Christinnen und Christen in den Iran“ als Antwort auf die Abschiebung einer Iranerin in der vergangenen Woche. Die 58-Jährige sei vom Islam zum Christentum konvertiert und habe sich in der evangelischen Kirchengemeinde Torgelow taufen lassen. Gemeinsam mit ihren drei Söhnen sei sie ein sehr engagiertes Mitglied gewesen.

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Nach Ablehnung des Asylantrags blieben Klagen mit Hinweis auf den gefestigten Glauben der Iranerin erfolglos. Nach Ankunft im Iran war die Geflüchtete verhaftet worden. Auf Kaution wurde sie wieder freigelassen. Das Verfahren läuft noch.

Für Ulrike Seemann-Katz, die Vorsitzende des Flüchtlingsrats, sei es abgesehen von der Religionszugehörigkeit „unverständlich, warum man eine ältere Frau allein in den Iran zurückschickt, während ihre Söhne noch hierbleiben konnten“. Auf Bekenntnis zum Christentum folge Inhaftierung, Folter und gegebenenfalls der Tod.

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