Gleichgeschlechtliche Paare haben laut Pressemitteilung der Evangelischen Kirche der Pfalz dort nun Anspruch auf eine kirchliche Trauung. Die Landessynode ermöglicht damit eine vollständige Emanzipation homosexueller Ehen.
Pfarrer dürfen sich nur in Ausnahmefällen aus Gewissensgründen verweigern, wie es auch bei Taufen und Beerdigungen gehandhabt wird. Das Kirchgebäude steht den Paaren jedoch trotzdem zur Verfügung. In einem solchen Fall muss der Dekan schriftlich benachrichtigt werden. Dieser wird sich um einen Pfarrersatz kümmern.