Gleichgeschlechtlichen Paaren sollte nach Ansicht von Experten die gemeinsame Adoption eines Kindes ermöglicht werden. In einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag schloss sich die Mehrheit der Sachverständigen dieser Forderung an, wie der Bundestag am Montag mitteilte.
Das geltende Verbot der gemeinschaftlichen Adoption durch eingetragene Lebenspartnerschaften widerspreche dem Kindeswohl, sagte die Bonner Familienrechtlerin Nina Dethloff. Sozialwissenschaftliche Untersuchungen belegten, dass die Entwicklung von Kindern entscheidend durch die Qualität der innerfamiliären Beziehung geprägt sei und nicht durch das Geschlecht der Personen, bei denen sie aufwachsen.
Der Zivilrechtler Herbert Grziwotz von der Universität Regensburg sagte, die Ehe als Kern einer bürgerlichen Familie sei längst «obsolet» geworden. Wie bei Ehegatten komme es auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren im Rahmen einer Kinderannahme nicht auf deren Interessen, sondern auf das Wohl des Kindes an.
Der Heidelberger Staatsrechtler Bernd Grzeszick sagte dagegen, der Ehe stehe ein «exklusives Recht» zur gemeinsamen Fremdkindadoption zu. Die Gefahr von Ablehnungen und Stigmatisierungen von Lebenspartnerschaften, die auch auf das Kindeswohl Einfluss haben könnten, sei überdies ein «hinreichender Unterschied» zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft.
Die Justizministerkonferenz hatte sich Ende 2010 für das volle Adoptionsrecht für homosexuelle Lebenspartnerschaften ausgesprochen. Eingetragene Lebenspartner können bislang nur das leibliche Kind des Partners adoptieren. Die gemeinsame Adoption eines Kindes ist homosexuellen Paaren nicht erlaubt.
(Quelle: epd)