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Kirchlicher Experte: Bei Flüchtlingstaufe auch über Risiken informieren

Bei Taufen von Flüchtlingen ist nach Ansicht des kirchlichen Zuwanderungsexperten Helge Hohmann eine sehr gründliche Vorbereitung nötig.

Kirchengemeinden müssten die asylrechtliche Situation der Flüchtlinge im Blick haben, sagte der Zuwanderungsbeauftragte der westfälischen Landeskirche in Schwerte dem Evangelischen Pressedienst. So müsse bedacht werden, dass ein Asylantrag auch negativ entschieden werden könne. Dann stehe möglicherweise eine Rückführung in das muslimische Herkunftsland bevor: „Darüber muss mit den Flüchtlingen gesprochen werden, ob sie auch diese Konsequenzen im Blick haben.“

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Dass die Zahl der Flüchtlingstaufen zugenommen habe, liege nicht daran, dass die Kirche mehr missioniere, sagte Hohmann. „Ich habe auch nicht den Eindruck, dass sich Flüchtlinge für eine Taufe entscheiden, weil sie sich Vorteile beim Asylverfahren versprechen.“ Vor der Taufe werde dieser Schritt in einer gründlichen Vorbereitung geprüft, sagte der evangelische Pfarrer. Weil die Zahl der Flüchtlinge steigt, gibt es zunehmend Taufen von Flüchtlingen. In einigen muslimischen Ländern droht einem zum Christentum übergetretenen Muslim die Todesstrafe.

Laut einer Umfrage in den Kirchenkreisen der westfälischen Kirche hätten sich einige an Taufen interessierte Flüchtlinge in den Unterkünften bedroht gefühlt, sagte der Theologe. Das sei noch kein flächendeckendes Phänomen. „Aber es kann geschehen, dass Konvertiten oder Flüchtlinge, die das beabsichtigen, in Flüchtlingsheimen unter Druck geraten.“ Der Übertritt eines muslimischen Flüchtlings zum christlichen Glauben lässt sich laut Hohmann kaum verbergen. Die Taufe finde in der Regel in einem öffentlichen Gottesdienst statt. Zudem gebe es eine gute Vernetzung unter den Flüchtlingen. Auch komme es darauf an, wie offen die Flüchtlinge selbst mit dem Thema umgingen.

Nach Einschätzung des Experten ist es nötig, den Schutz von Minderheiten in Flüchtlingsunterkünften zu verbessern. Das gelte nicht nur für Konvertiten oder Christen, sondern auch für Menschen mit einer anderen sexuellen Orientierung oder allein reisende Frauen. Bei den Betreibern von Unterkünften müsse das Bewusstsein für den Schutz von Minderheiten geschärft werden. Das Land Nordrhein-Westfalen richte beispielsweise eigene Unterkünfte für allein reisende Frauen und andere schutzbedürftige Personen ein. Problematisch sei die Situation besonders in den Notunterkünften, weil diese oft Provisorien ohne Privatsphäre seien. Für eine Reform der Erstaufnahme setze sich die westfälische Kirche auch im Dialog mit dem Innenministerium ein.

Quelleepd

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