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Anonyme Geburt: Kein Auskunftsrecht für Kinder

Anonym geborene Kinder haben keinen Rechtsanspruch darauf, die Identität ihrer biologischen Eltern ohne deren Einverständnis zu erfahren. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

Im konkreten Fall ging es um eine Französin, die erst nach dem Tod ihrer Eltern erfahren hatte, dass sie als Baby adoptiert worden war. Sie beantragte daraufhin bei der zuständigen Behörde, die Identität ihrer biologischen Eltern zu erfahren. Außerdem stellte sie Fragen zur Staatsangehörigkeit ihrer Mutter, zur Krankengeschichte ihrer Familie und dazu, ob sie biologische Geschwister hatte.

Die Behörde ermittelte die Identität der biologischen Mutter, doch diese erklärte, anonym bleiben zu wollen. Daraufhin verweigerten die Behörden der Antragstellerin die Auskunft über die Identität der Mutter und stellten der Klägerin lediglich Daten zur Verfügung, die keine Rückschlüsse auf die biologische Mutter erlaubten – zu Recht, wie die Richter in Straßburg jetzt urteilten. (Englisch). Die Entscheidung der Behörde, die Identität der biologischen Mutter nicht preiszugeben, stelle zwar einen Eingriff in das Auskunftsrecht des Kindes dar, dieser Eingriff stehe jedoch in Einklang mit dem Gesetz, da er die Rechte und Interessen der biologischen Mutter schütze. Die Behörde und auch die französischen Gerichte hätten die Rechte gegeneinander abgewogen und formell korrekt entschieden.

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2 Kommentare

  1. Individualrechte wichtig

    Individualrechte sind in unserer Demokratie wichtig. Insoweit kann ich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nachvollziehen. Ich vermute aber, dass das Kind selbst immer ein Recht darauf besitzt zu erfahren, wer die biologischen Eltern sind. Ich denke, dass für die auch im Grundgesetz beschriebenen Menschenrechte, die auch die sogenannten Ewigkeitsrechte sind (dürfen niemals geändert werden), die Menschlichkeit im Zweifel über die Biologie stellt. Also nach einer Beziehung zum Kind die Eltern zu sein, dürfte im Zweifel vorrangig sein..

    • Auch ich glaube, dass im sozialen Geschlecht, also den Eltern, die das Kind kennen und sich seines Wohls annehmen, der Vorrang gegenüber der biologischen Abstammung liegt, die sich in der Genetik des Kindes wiederfinden dürfte.

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