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Der Fall Kurschus: „Es geht ums Vertrauen“

Der Berliner Bischof Christian Stäblein hat den Rücktritt der Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus, als folgerichtig bewertet.

Die Ratsvorsitzende Kurschus sei in eine Situation geraten, in der es keinen anderen Schritt mehr gegeben habe, sagte der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) am Dienstag in Berlin im RBB-Inforadio. Der Rücktritt der westfälischen Präses sei für sie selbst und für alle in der evangelischen Kirche ein «bitterer Moment». „Ich habe sie sehr geschätzt; als eine geradlinige, konsequente, aufrechte Frau. Und so geradlinig und konsequent ist sie jetzt auch von ihren Ämtern zurückgetreten, weil sie gesehen hat, sie ist momentan in einer Situation, in der es keinen anderen Schritt mehr gab“, sagte Stäblein.

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Kurschus hatte am Montag ihre Ämter als EKD-Ratsvorsitzende und Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen niedergelegt. Grund sind staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen mutmaßlichen Missbrauchs gegen einen ehemaligen Kirchenmitarbeiter, den sie aus früheren Tätigkeiten kennt. Der Beschuldigte soll über Jahre hinweg junge Männer sexuell bedrängt haben. Kurschus stand seit 2012 an der Spitze der westfälischen Kirche, vor zwei Jahren wurde sie zur EKD-Ratsvorsitzenden gewählt.

Stäblein sagte, es sei gut, dass der Fall von der Staatsanwaltschaft untersucht werde. Aber auch die Kirche müsse die Fälle sexualisierter Gewalt gemeinsam mit den Betroffenen weiter aufarbeiten: „Es geht am Ende um das Vertrauen. Und deswegen sind diese Missbrauchsfälle und die sexualisierte Gewalt, die wir jetzt aufarbeiten müssen in den Kirchen, so schlimm.“

Quelleepd

7 Kommentare

  1. EinFragender: Eben weil Frau Kurschuss mit ihm und seiner Frau befreundet war, war sie befangen. Dass ist so auch bei Richtern und Schöffen. Sich als gefangen zu erklären ist ehrenwert und muss dann sogar so erfolgen. Aber dann kann man und darf niemand unterstellen, eine Betreffende sei in falsche Entscheidungen verwickelt gewesen. Und dass die Ev. Kirche pauschal Täter schützt ist genauso unwahr wie zu sagen, alle Katzen seien grau oder man verstecke sich nur hinter der Katholischen Kirche.

  2. Noch immer ist die Ungerechtigkeit nicht zu akzeptieren, dass den Kirchen überwiegend die Möglichkeit gegeben wird, langzeitig ohne Staatsanwalt und ohne öffentliche Rechtsverfolgung die „Angelegenheiten “ selber klären“ zu dürfen: Täter als Richter , das geht gar nicht !

    • Wie kommen Sie denn darauf? Das ist falsch. Sofern eine Anzeige vorliegt, ermittelt die Staatsanwaltschaft.

    • Die Kirchens stehen nicht ausserhalb des Rechtes

      A-Hopf: Wo steht das (so falsch) geschrieben? Dass den Kirchen überwiegend die Möglichkeit gegeben wird, langzeitig ohne Staatsanwalt und auch ohne eine öffentliche Rechtsverfolgung die „Angelegenheiten “ selber klären“ zu dürfen? So etwas gibt es nicht, denn bei einem wirklich justitziabel vorliegenden Verdacht muss die Staatsanwaltschaft einen Strafantrag stellen, wonach ein Gericht ein Verfahren eröffnen kann. Bestraft und verurteilt werden kann und darf ein Mensch erst, wenn seine Schuld nach einer Entscheidung eines Gerichtes ohne jeden Zweifel feststeht. Strafbewehrte Taten muss daher jede Kirche anzeigen, denn sie steht nicht ausserhalb des Rechtes. Dabei müssen Kirchen aber auch zwischen allen Rechtsgütern, die u. a. auch der Staat vorschreibt, auf jeden Fall abwägen: Einer gesetzlich vorgeschriebenen Schweigepflicht, auch über die Schweigepflicht in Angelegenheiten der Seelsorge (sonst geht jedes Vertrauen „“auch!““ auf Seiten der Opfer flöten), der Klarname von Betroffenen und Tätern darf nicht genannt werden usw. Dass unsere Welt nicht unkompliziert ist, aber auch diese Regelung für andere Themen und Probleme doch auch offensichtlich gut ist, kann man sie jetzt nicht pauschal unter „vertuschen“ verbuchen. Es geht also nicht etwa wie im journalistischen Bereich, wo ein begründeter Verdacht ausreicht etwas zu behaupten und z. B. in der Zeitung mit den großen Buchstaben zu veröffentlichen, auch wenn es noch nicht gerichtlich gewiesen ist. Ich will diese Tatsache und die Arbeit einer freien Presse überhaupt nicht kritisieren, aber doch noch einmal betonen, dass Vereinfachungen von Problemen die Probleme nicht einfacher machen und weder Täter, Opfern noch den Staat gerecht werden können. Sexuelle Gewalt (Missbrauch ist immer Gewalt) ist erstens eine ganz schlimme Seuche und zweitens ist sie weit verbreitet in allen Interaktionen, in denen Menschen nähere soziale Beziehungen pflegen. Dass nur die Kirchen die Bösen sind, ist absolut falsch. Leider werden aber auch selbst praktizierende Christinnen und Christen nicht immer von jener Seuche verschont, gegen die man sich nicht impfen lassen kann. Ich will hier auch nicht jemand auch nur dem Anschein nach freisprechen. Es gibt Krankheiten des Gewissens und der eigenen Fehlorientierung, an denen man immer nur selbst schuld sein kann, wenn nicht rechtzeitig dagegen etwas getan wird. Christen, Atheisten und Positivisten stehen auf beiden Seiten, auf der Seiten der Guten und der Bösen. Aber wir Jesusnachfolger:innen sind oft leider nicht besser als der Rest der Menschheit – sonst wäre Jesus nicht als Erlöser gekommen, sondern lediglich als Oberstaatsanwalt oder Richter. Was wir als hoffentlich gute Menschen tun können: Achtsam miteinander umgehen, auf Augenhöhe, das Gespräch suchen, Vertrauen haben, Gefühle äußern, nein sagen und das nein auch die akzeptieren. Regeln einzuhalten bricht niemand den Zacken aus der Krone

      • > Wo steht das (so falsch) geschrieben? Dass den Kirchen überwiegend die Möglichkeit gegeben wird, langzeitig ohne Staatsanwalt und auch ohne eine öffentliche Rechtsverfolgung die „Angelegenheiten “ selber klären“ zu dürfen? So etwas gibt es nicht, denn bei einem wirklich justitziabel vorliegenden Verdacht muss die Staatsanwaltschaft einen Strafantrag stellen, wonach ein Gericht ein Verfahren eröffnen kann.

        Da fragt man sich, wie diese extremen Missbräuche über Jahrzehnte hinweg dann bei der RKK und EKD so passieren konnten. Ohne strafrechtlich auch nur im Ansatz geahndet zu werden.

        Und warum bis heute von diesen Kirchen selbst den eigenen Untersuchungsgremien nicht volle Akteneinsicht gegeben wird.

        Verschweigen, vertuschen, relativieren und möglichst bis zur Verjährung hinziehen. Das ist kirchliche Methodik.

        Und wie üblich relativierst du nach dem Motto: Gibt es doch überall.

  3. Frau Kurschuss war mit ihm und seiner Frau befreundet und war in den Gesprächen zu den damaligen Fall mit dabei. In dem Fall ist sie viel mehr verwickelt als sie ursprünglich zugeben wollte und ist das eigentliche Problem.
    Das zweite Problem: die evangelische Kirche hat 10 Jahre lang versucht das Problem auszusitzen und sich hinter der katholischen Kirche versteckt.
    Als wäre das nur ein katholisches Problem, was so nicht stimmt, im Gegenteil. Die evangelische Kirche hat aktiv die Aufklärung verhindert, Betroffene nicht ernst genommen, Täter geschützt!

    Das dies nun mit voller Wucht die Evangelische Kirche trifft ist auch darauf zurück zu führen.

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