Die Diskussion rund um eine mögliche Abschaffung des Kirchensteuersystem in den deutschsprachigen Ländern bekommt neue Nahrung.
Wie "Die Welt" berichtet, hat das Verwaltungsgericht Freiburg vergangene Woche bestätigt, dass der "Kirchenaustritt" des deutsche Kirchenrechtlers Hartmut Zapp im Jahr 2007 rechtmäßig war.
Zapp hatte vor etwa zwei Jahren seine Austrittserklärung mit einem Zusatz versehen, den das Erzbistum nicht akzeptierte, weil derartige Zusätze dem Kirchensteuergesetz widersprächen. Gleichzeitig gab damals der Kanonist den Kirchenbehörden bekannt, dass er die Kirche nicht verlassen möchte. Er wolle nur aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts austreten.
Mit dem Austritt möchte Zapp die Widersprüchlichkeit zwischen der römischen Anordnung zum "Kirchenaustritt" und der Antwort der deutschen Bischöfe aufzeigen. In Zukunft möchte Zapp der Kirche 0,8 Prozent des Einkommens zukommen lassen. Er folgt damit dem italienischen Modell. Das Erzbistum Freiburg klagte anschließend gegenüber die Stadt Staufen – dort fand der "Austritt" statt, weil diese die Austrittserklärung für wirksam hielt. Die Klage wurde jetzt abgewiesen. Vermutlich dürfte das Erzbistum in Berufung gehen.
(Quelle: kath.net)