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Indien: Bei „Zwangsbekehrung“ droht lebenslange Haft

Die Verschärfung des Anti-Konversionsgesetzes im größten Bundesstaat Indiens beunruhigt die Christen im Land. Bislang wurden allerdings nur wenige Personen aufgrund dieser Gesetze verurteilt.

Laut einem Bericht des christlichen Hilfswerks „Open Doors“ hat die Landesregierung des nordindischen Bundesstaats Uttar Pradesh am 30. Juli sein bestehendes „Anti-Bekehrungs-Gesetz“ erweitert und verschärft. Demnach wurde unter anderem das Strafmaß für diejenigen verschärft, die der Zwangsbekehrung einer anderen Person für schuldig befunden werden. Kirchenleiter warnen vor den Folgen sowohl für Pastoren als auch für Konvertiten zum christlichen Glauben, so das Hilfswerk.

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Anklagen erleichtert, Strafen verschärft

Das geänderte „Gesetz über das Verbot rechtswidriger Änderung der Religion“ in Uttar Pradesh wurde am 30. Juli verabschiedet. Als strafrechtlich relevante „Zwangsbekehrungen“ gelten solche, die durch Gewalt, unzulässige Beeinflussung oder Nötigung zustande gekommen sind, aber auch solche aufgrund von Heirat oder betrügerischen Mitteln.

Uttar Pradesh ist der größte und bevölkerungsreichste Bundesstaat Indiens. Derartige Gesetze wurden bereits in insgesamt 12 indischen Bundesstaaten eingeführt. Bislang wurden jedoch nur wenige Personen aufgrund dieser Gesetze verurteilt.

In der ursprünglichen Fassung des Gesetzes aus dem Jahr 2021 konnte nur der Betroffene oder ein Blutsverwandter gegen eine solche „Zwangsbekehrung“ Klage einreichen. Die jetzt verabschiedete Version des Gesetzes ermöglicht es jedoch jedem, bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten. Wer verhaftet und wegen Verstoßes gegen die neue Verordnung angeklagt wird, kommt ins Gefängnis und hat dann keine Möglichkeit mehr, auf Kaution freizukommen. Außerdem wurde die Höchststrafe von 10 Jahren Gefängnis auf lebenslängliche Haft erhöht.

Indischer Kirchenrat: Gesetz widerspricht der Verfassung

Laut Open Doors hat der „Nationale Kirchenrat in Indien“, dem zahlreiche protestantische und orthodoxe Kirchen angehören, die neuen Vorschriften in einer öffentlichen Erklärung verurteilt. Nach Einschätzung des Rates verstoßen die Bestimmungen gegen die indische Verfassung. „Die Konversion an sich ist keine Straftat, es sei denn, sie wurde durch unzulässige Beeinflussung, Täuschung oder Nötigung herbeigeführt, was nur das Opfer geltend machen kann“, heißt es in der Erklärung, die von der katholischen Nachrichtenseite „Crux“ zitiert wird. Und weiter: „Das Anti-Bekehrungs-Gesetz greift in das verfassungsmäßige Recht auf freie Religionsausübung und freies Religionsbekenntnis ein, ein grundlegendes Menschenrecht, das sowohl von der indischen Verfassung als auch von internationalen Menschenrechtsstandards anerkannt wird.“

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5 Kommentare

  1. Sehr traurig. Ich hoffe, die christlichen Kirchen in Indien haben eine Möglichkeit, dagegen zu klagen. Oder ist auch dieser Ausweg verbaut?

  2. Christen und Moslems leben unter großem Druck der HIndu-Mehrheit. Vor allem Christen mit hinduistischem Hintergrund werden von den Menschen in ihrem sozialen Umfeld unter Druck gesetzt, ihren Glauben an Jesus aufzugeben. Mit einer „Heimkehr-Kampagne“ versuchen Hindu Nationalisten auf betrügerische Weise oder durch Zwang, Christen zum Hinduismus zurück zu drängen. – Das berichtete vor Jahren Open-Doors.
    Wenn das neue Gesetz auf diese Hindus angewendet würde, wäre es hilfreich und sinnvoll. – Aber da werden die Gerichte sich blind und taub stellen.

    • In unserem Kulturkreis gibt es immerhin die Religionsmündigkeit. Jeder kann ohne persönliche Einschränkungen für sich entscheiden, ob er diese, wie Du schreibst, „Zwangschristianisierung“ (vom NT Taufverständnis ohnehin unsinnig) akzeptert oder nicht. Er kann danach Aheist, Muslim, Buddhist oder Hindu werden. Oder er kann dem „Fliegenden Spaghettimonster (war ursprünglich mal eine nette Satire) huldigen. Einem Hindu in Indien ist es verboten, zu konvertieren. Für Vertreter der indischen Staatsgewalt ist es in manchen Regionn auch kein Problem, wenn mal eine Kirche oder Moschee samt Besuchern brennt.

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