Die Bundesregierung hat am Mittwoch in Berlin ein schärferes Vorgehen gegen Zwangsheiraten und Integrationsverweigerer beschlossen. Das Kabinett billigte einen Gesetzentwurf, in dem die verschiedenen Regelungen zusammengefasst sind. Zwangsheirat wird danach ein eigener Straftatbestand. Bisher werden Zwangsverheiratungen als besonders schwere Form der Nötigung geahndet. Anstifter von Zwangsehen sollen mit Haft bis zu fünf Jahren bestraft werden. Opfer erzwungener Ehen erhalten ein Rückkehrrecht nach Deutschland. Bisher erlosch es nach sechs Monaten, künftig soll es zehn Jahre lang gelten. Dies solle jungen Frauen helfen, die in Deutschland aufwachsen und dann beispielsweise während der Sommerferien im Heimatland ihrer Eltern verheiratet werden, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erklärte nach dem Kabinettsbeschluss, Zwangsheirat sei auch in Deutschland ein ernstzunehmendes Problem. Um sie stärker als strafwürdiges Unrecht zu ächten, werde ein eigener Straftatbestand geschaffen. «Damit treten wir gleichzeitig der Fehlvorstellung entgegen, es handele sich um eine zumindest tolerable Tradition aus früheren Zeiten oder anderen Kulturen», unterstrich der Minister. Schärfer will die Regierung auch gegen Scheinehen vorgehen, die nur geschlossen werden, um ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erhalten. Der ausländische Ehepartner soll erst nach drei statt bisher zwei Jahren einen eigenen Aufenthaltstitel bekommen. In Härtefällen sollen Ausnahmen gemacht werden, etwa bei häuslicher Gewalt. Dann gilt die Drei-Jahres-Frist nicht. Die Kontrolle der Integrationsverpflichtungen soll verbessert werden. Vor der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis muss künftig geprüft werden, ob der Antragsteller seiner Pflicht zur Teilnahme an einem Integrationskurs nachgekommen ist. Bei einer Verweigerung kann die Verlängerung abgelehnt werden. Es können auch Hartz-IV-Leistungen gekürzt werden. Beides ist auch heute schon möglich. Die Sanktionen sollen nicht verschärft, sondern konsequenter angewendet werden. Dazu sollen sich Kursanbieter und Behörden gegenseitig besser über Ausländer informieren, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Gelockert werden die Aufenthaltsbestimmungen für Asylbewerber und geduldete Ausländer. Sie sollen mehr Bewegungsfreiheit erhalten, um ihnen die Aufnahme einer Arbeit, eines Studiums oder den Schulbesuch zu erleichtern. Bisher ist ihre räumliche Bewegungsfreiheit in der Regel auf einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt beschränkt.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch in Berlin ein schärferes Vorgehen gegen Zwangsheiraten und Integrationsverweigerer beschlossen. Das Kabinett billigte einen Gesetzentwurf, in dem die verschiedenen Regelungen zusammengefasst sind. Zwangsheirat wird danach ein eigener Straftatbestand. Bisher werden Zwangsverheiratungen als besonders schwere Form der Nötigung geahndet. Anstifter von Zwangsehen sollen mit Haft bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Opfer erzwungener Ehen erhalten ein Rückkehrrecht nach Deutschland. Bisher erlosch es nach sechs Monaten, künftig soll es zehn Jahre lang gelten. Dies solle jungen Frauen helfen, die in Deutschland aufwachsen und dann beispielsweise während der Sommerferien im Heimatland ihrer Eltern verheiratet werden, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erklärte nach dem Kabinettsbeschluss, Zwangsheirat sei auch in Deutschland ein ernstzunehmendes Problem. Um sie stärker als strafwürdiges Unrecht zu ächten, werde ein eigener Straftatbestand geschaffen. «Damit treten wir gleichzeitig der Fehlvorstellung entgegen, es handele sich um eine zumindest tolerable Tradition aus früheren Zeiten oder anderen Kulturen», unterstrich der Minister.
Schärfer will die Regierung auch gegen Scheinehen vorgehen, die nur geschlossen werden, um ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erhalten. Der ausländische Ehepartner soll erst nach drei statt bisher zwei Jahren einen eigenen Aufenthaltstitel bekommen. In Härtefällen sollen Ausnahmen gemacht werden, etwa bei häuslicher Gewalt. Dann gilt die Drei-Jahres-Frist nicht.
Die Kontrolle der Integrationsverpflichtungen soll verbessert werden. Vor der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis muss künftig geprüft werden, ob der Antragsteller seiner Pflicht zur Teilnahme an einem Integrationskurs nachgekommen ist. Bei einer Verweigerung kann die Verlängerung abgelehnt werden. Es können auch Hartz-IV-Leistungen gekürzt werden. Beides ist auch heute schon möglich. Die Sanktionen sollen nicht verschärft, sondern konsequenter angewendet werden. Dazu sollen sich Kursanbieter und Behörden gegenseitig besser über Ausländer informieren, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
Gelockert werden die Aufenthaltsbestimmungen für Asylbewerber und geduldete Ausländer. Sie sollen mehr Bewegungsfreiheit erhalten, um ihnen die Aufnahme einer Arbeit, eines Studiums oder den Schulbesuch zu erleichtern. Bisher ist ihre räumliche Bewegungsfreiheit in der Regel auf einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt beschränkt.
(Quelle: epd)