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Wechselseitiges Abendmahl: Wird jetzt alles anders?

Der Ökumenische Arbeitskreis ÖAK hat sich nach einem jahrelangen Prozess für eine wechselseitige Teilnahme am Abendmahl bzw. der Eucharistie ausgesprochen. Aber: Das Votum ist nicht bindend.

Von Nathanael Ullmann

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„Der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen betrachtet die Praxis der wechselseitigen Teilnahme an den Feiern von Abendmahl/Eucharistie in Achtung der je anderen liturgischen Traditionen als theologisch begründet.“ Was in der Veröffentlichung „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ so nüchtern klingt, hat Sprengkraft. Denn wenn evangelische Christinnen und Christen an der katholischen Eucharistie teilnehmen dürften und andersherum, würde damit mit einer langen Tradition gebrochen. Bisher war das nicht oder nur in Ausnahmesituationen möglich.

Das am Mittwoch in Frankfurt vorgelegte Papier schlägt nun einen ganz anderen Weg ein. Der Arbeitskreis hat Erkenntnisse aus verschiedenen Studien und überkonfessionellen Gesprächen gebündelt und festgestellt: Schon in der Bibel und darüber hinaus in der Traditionsgeschichte gibt es verschiedenste Formen des Abendmahls bzw. der Eucharistie. Im Rahmen des 57-seitigen Votums kommen die Geistlichen deshalb zu dem Ergebnis, dass ein wechselseitiges Abendmahl theologisch begründet ist. Das Zentrum bilden dabei Jesus Christus und dessen Worte zu Brot und Wein.

„Bahnbrechendes Dokument“

„Heute ist ein historischer Tag für die Kirche. Und unser Votum argumentiert aus einer so breiten biblischen und wissenschaftlichen Grundlage, dass sich die Argumentationslast gegenüber dem Gewohnten umkehrt: Wer etwas gegen die Abendmahlsgemeinschaft sagen will, braucht starke Gründe“, schreibt der evangelische Theologe Volker Leppin in einer Stellungnahme. Auch der katholische Bischof Georg Bätzing äußerte sich positiv: „Ich sehe darin einen wichtigen und gangbaren Schritt auf dem Weg hin zu einer sichtbaren Einheit unserer beiden Kirchen.“ Der evangelische Bischof Martin Hein bezeichnete die Studie gar als „bahnbrechendes Dokument“, wie das Bistum Limburg berichtet.

Das Votum des Ökumenischen Arbeitskreises gilt allerdings nicht als bindend. Er hat lediglich die Funktion, die Deutsche Bischofskonferenz und den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland über die Ergebnisse der Dialoge zu unterrichten. Insofern bedarf es weiterer Entscheidungen, um das wechselseitige Abendmahl in die Praxis umzusetzen. Ein wichtiger Schritt könnte hier der dritte Ökumenische Kirchentag 2021 sein. Bätzing, der in Frankfurt als Gastgeber in Erscheinung tritt, sagte am Mittwoch, er hoffe, dass das Votum dort „zu einer solide begründeten und zugleich vorsichtig verantwortbaren Öffnung der bisherigen Praxis beiträgt.“ Inwiefern das zu halten ist, bleibt abzuwarten.

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