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Württembergische Landeskirche erlaubt „Taufe unter freiem Himmel“

Die „Taufe durch Untertauchen“ ist ab sofort fester und geregelter Bestandteil der Kirchenordnung der württembergischen Landeskirche. Taufort solle „in aller Regel ein Gewässer unter freiem Himmel“ sein, sagte der für Theologie zuständige Kirchenrat Frank Zeeb dem Evangelischen Pressedienst. Die Nachfrage ist in den vergangenen Jahren in den evangelischen Landeskirchen stetig gestiegen.

Wer sich in der württembergischen Kirche fürs Untertauchen („Immersionstaufe“) entscheidet, braucht dazu eine Genehmigung vom Oberkirchenrat. Der von der Kirchengemeinde ausgewählte Ort – etwa ein Baggersee, ein Freibad, ein Bach oder ein Teich – muss mit Zustimmung der Kirchenleitung in die örtliche Gottesdienstordnung aufgenommen werden. Auch müssen sich Pfarrer mit ihrem Kirchengemeinderat abstimmen, bevor sie diese Form der Taufe zusagen.

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Laut Zeeb war es schon in der Vergangenheit in Württemberg möglich, Menschen durch Untertauchen zu taufen, sofern der Oberkirchenrat eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat. Zwei- bis dreimal pro Jahr habe er entsprechende Anfragen erhalten.

Unsere (Jesus.de) Rückfrage bei den anderen Landeskirchen ergab, dass zum Beispiel in der Rheinischen Kirche Taufen unter freiem Himmel keine Seltenheit sind. Die Landeskirche hatte dazu im April 2018 sogar ein eigenes Themenpaket Taufe veröffentlicht, in dem Orte und Daten für Taufen unter freiem Himmel aufgelistet waren. Eine bekannte Taufstelle ist inzwischen das Rheinufer in Köln-Deutz bei Stromkilometer 689,5. Im Juli 2016 wurden dort erstmals elf Kinder getauft. 2017 waren es bereits 30.

Auch in der Lippischen Landeskirche hat es schon öffentliche Tauffeste gegeben, zum Beispiel im Park des Weserrenaissance-Schlosses Brake. In der Landeskirche Hannovers werden seit 2007 in Loccum große Tauffeste gefeiert. Das erste große landeskirchliche Tauffest in Berlin fand 2015 statt.

Keine „feste Ordnung“ in Westfalen

In der westfälischen Landeskirche gebe es ebenfalls Taufgottesdienste unter freiem Himmel, wie uns die Pressestelle via Twitter bestätigte. Genaue regelungen zur Örtlichkeit gebe es in der Taufordnung nicht, es müsse nur ein „richtiger“ öffentlicher Gottesdienst sein.

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Die Badische Landeskirche teilte mit, es habe „schon immer die Möglichkeit“ gegeben, Taufen an Gewässern zu vollziehen. Das Zentrum Verkündigung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat vor einigen Jahren eine Entscheidungs- und Gestaltunghilfe für Tauffeste herausgebracht. Auch in der Nordkirche ist Zahl der Anfragen nach Taufen unter freiem Himmel gestiegen – zum Beispiel an der Elbe oder am Nord- oder Ostseestrand. Die evangelische Kirche im Ostallgäu organisierte im vergangenen Sommer ein großes Tauffest am Alpsee.

Wie getauft wird, ist seit vielen Jahrhunderten immer wieder Teil der theologischen Diskussion. Während in der katholischen und evangelischen Kirche überwiegend das Benetzen des Täuflings mit Wasser üblich ist, praktizieren orthodoxe Kirchen sowie viele Freikirchen das Untertauchen.


Link: Die 25 schönsten Taufsprüche

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