- Werbung -

Online-Gottesdienste: Einblenden von Liedtexten jetzt dauerhaft erlaubt

Gute Nachrichten für landeskirchliche Gemeinden, die ihre Gottesdienste online anbieten: Sie dürfen auch künftig urheberrechtlich geschützte Liedtexte einblenden.

Seit Beginn der Corona-Pandemie im April 2020 gab es eine Sondererlaubnis der Verwertungsgesellschaft Musikedition für evangelisch-landeskirchliche Gemeinden der EKD, Lieder und Liedtexte bei digitalen Gottesdiensten und „anderen Veranstaltungen gottesdienstlicher Art“ einzublenden. Diese Sondervereinbarung endete mit Ablauf des Jahres 2023.

- Werbung -

Laut einer Pressemitteilung der VG Musikedition haben evangelische Kirche und die VG jetzt eine Anschlussvereinbarung unterschrieben. Diese ermöglicht es den Gemeinden, die zu einer der 20 Landeskirchen der EKD gehören, Lieder und Liedtexte bei Gottesdienstübertragungen weiter öffentlich zugänglich zu machen. Das gelte auch für zeitversetzte Übertragungen, heißt es. Die Vereinbarung erstreckt sich nicht auf die Gemeinden der Selbstständigen Evangelisch-lutherische Kirche (SELK).

Die VG Musikedition ist eine urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft. Sie nimmt im Auftrag von Verlagen, Komponisten, Textdichtern und Herausgebern als staatlich anerkannte Treuhänderin zahlreiche Urheberrechte und Vergütungsansprüche wahr.

Quelleepd

2 Kommentare

  1. Ein guter Beitrag zur Barrierefreiheit.

    Natürlich sind die Rechte von Komponisten, etc. sehr wichtig. Diese leben schließlich davon.

    Insofern ist es gut, wenn hier Wege gefunden werden, die beiden Interessen entgegen kommen.

    Ist allerdings durch die Weiterentwicklung von KI ein auslaufendes Problem. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis so etwas jeder PC automatisch kann.

  2. Na das ist ja mal ein Wort ! Wie oft habe ich als Hörbehinderte die Liedtexteinblendungen vermisst.
    Vielen Dank !
    MfG Dorena

Die Kommentarspalte wurde geschlossen.

Zuletzt veröffentlicht