Union und SPD haben anders als die Ampel-Koalition keine Verabredung zu einer möglichen Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen getroffen.
Der am Mittwoch in Berlin vorgestellte Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthält dazu keine Formulierung. Die vorherige Koalition von SPD, Grünen und FDP hatte 2021 vereinbart, eine gesetzliche Regelung für die Ablösung der Zahlungen an die Kirchen zu schaffen. Dazu kam es vor allem wegen des Widerstands aus den Bundesländern aber nicht.
Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Geleistet werden die Zahlungen von den Bundesländern. Sie summieren sich auf mehr als 600 Millionen Euro pro Jahr, wobei die Höhe von Land zu Land sehr unterschiedlich ausfällt. Die Forderung nach einer Ablösung der Leistungen, die auch im Grundgesetz steht, ist seit einigen Jahren immer lauter geworden.
Insgesamt geht der Koalitionsvertrag bei der Religionspolitik nicht sehr ins Detail. Darin heißt es, Kirchen und Religionsgemeinschaften leisteten «einen unverzichtbaren Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinwohl». Union und SPD versprechen zudem: „Wir fördern den interreligiösen Dialog und schützen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit.“
Beauftragter für Religionsfreiheit bleibt erhalten
Florian Ripka, Geschäftsführer des katholischen Hilfswerks Kirche in Not in Deutschland, begrüßte die Entscheidung der Koalitionspartner, das Amt des Beauftragten für Religions- und Weltanschauungsfreiheit in einer neuen Bundesregierung zu erhalten, heißt es in einer Pressemitteilung. „Es ist ein gutes Signal, dass dieses Amt nicht dem Rotstift zum Opfer gefallen ist. Religionsfreiheit ist kein Nebenschauplatz, sondern für viele Menschen weltweit eine Frage über Leben und Tod.“
Deutschland sei zwar immer säkularer und viele Menschen nähmen die Freiheit, keiner Religion anzugehören, in Anspruch. Trotzdem solle nicht vergessen werden, dass die Mehrheit der Bevölkerung weltweit sich als religiös bezeichnet. „Das Christentum ist die größte Religionsgemeinschaft – und auch eine der am meisten bedrängten und bedrohten.“ Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD betont ausdrücklich, dass „insbesondere der Schutz der weltweit größten verfolgten Gruppe, der Christen (…) von besonderer Bedeutung“ sei.
Ripka appelierte an die neue Bundesregierung, nicht nur ein waches Auge auf das Menschenrecht der Religionsfreiheit zu haben, sondern diese auch in politische Entscheidungen mit einzubeziehen. „Gerade die internationale Wirtschaftspolitik und die Entwicklungshilfe bieten dazu Möglichkeiten. Wenn ein Staat zum Beispiel von Deutschland weniger Entwicklungshilfe bekommt, weil er Religionsgruppen schikaniert oder blutig verfolgt: Das wäre nicht nur ein starkes Signal für die Verfolgten, sondern auch ein wirksamer Hebel in der Menschenrechtspolitik.“
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Es ist nicht alles wie es manchmal scheint
Es ist anscheinend modern, hört sich gut an wie Chey zu schreiben: „….. dass die Kirchen jubeln, dass sie seit über 100 Jahren eine finanzielle Unterstützung bekommen, die ihnen seit diesen 100 Jahren gar nicht mehr zusteht“! Ich will gerne bei diesem Thema das berühmte Pferd einmal von hinten aufzäumen. In den 1970er Jahren haben ausgerechnet Jesuiten (positiv vermutet), in fernerer Zukunft – jenseits der Kirchensteuer – sei(en) die Kirche/n nur noch in ganz vielen Ökumenischen Gruppen, in denen Menschen exemplarisch ihren Glauben leben, Berufschristen fast nur im Ehrenamt tätig und es wird niemand mehr alementiert. Ich kann mir eine solche Kirche in allen Kirchen (auch theologisch) gut vorstellen.
Was ich mir nicht vorstellen kann, daß dies heute ein Staat sich kurzfristig wünschen würde. Auch für den Einzug der Kirchensteuer bei den beiden Noch-Volkskirchen tut sich Vater Staat auch seine Gebühren dafür einziehen. Bei Alimentierungen aus allen alten Verträgen muss bedacht werden, daß der Staat nicht aus reiner Menschlichkeit, sowie großzügig im Abgeben von Zuständigenkeiten, das Prinzip der Subsidiarität (also prinzipieller Nachrangigkeit staatlicher Einflussnahme) einführte. Dies auch alle anderen Freien Träger betreffend bedeutet, daß die wie immer zu den Kirchen fließenden Gelder beispielsweise in Träger von Krankenhäuser, Sozialstationen und dergleichen, bei weitem nicht die wirklichen auch die Kosten (einer Struktur) abdecken. Wenn heute mit Zauberstab die Kirchensteuer (die man nicht lieben muss) und andere staatlichen Gelder wegfallen, würde staatliche Panik ausbrechen. Dass was man von Herzen wünscht (wirklich??) auch eine Entbürokratisieren, Abbau von Staatsangestellten, Ministerien usw. wäre nicht möglich, man bräuchte neue Strukturen um eigenständig Sozialarbeit, Gemeinwesenarbeit und dergleichen auch zu betreiben. Also bitte, Chey, den Ball flach halten. Die Bundesländer wissen warum sie nicht wollen, daß den Kirchen Geld weggenommen werden soll. Und richtige Entwicklungshilfe nach dem Prinzip von Projekten einer „Hilfe zur Selbsthilfe“ ist eben in Unrechtsstaaten wie bei den Taliban überhaupt nicht möglich. Niemand will hier Gelder in Staaten geben, etwa auch den Libanon, wo man sicher wissen kann, daß die niemals da ankommen wo sie hin sollen. Im übrigen sei noch vermerkt, daß wir uns auch über die großen Kirchen insofern glücklich schätzen können, weil diese auch das Gewicht aufbringen, auch wenn es nichts nutzt, der Politik ins Gewissen zu reden. In der Flüchtlingspolitik, wo schon die politische Sprache fatal ist und sich denen der Afd leicht annähert, scheint die Wirkung gleich null. Aber immerhin haben wir eine kirchlich-staatliche kritische Partnernschaft und müssen uns nicht abmühen, in einer schlimmen Situation wie teilweise die vereinsmäßig organisierten Kirchen in den USA, die sich mit den Trumpisten verbrüdern.
> Wenn ein Staat zum Beispiel von Deutschland weniger Entwicklungshilfe bekommt, weil er Religionsgruppen schikaniert oder blutig verfolgt: Das wäre nicht nur ein starkes Signal für die Verfolgten, sondern auch ein wirksamer Hebel in der Menschenrechtspolitik.
Nur wenn die Entwicklungshilfe den dortigen Machthabern zugute kommt (was hoffentlich nicht der Fall ist) Kommt sie hingegen der ärmeren Bevölkerung zugute, würde diese nochmals bestraft werden.
Und klar, dass die Kirchen jubeln, dass sie seit über 100 Jahren eine finanzielle Unterstützung bekommen, die ihnen seit diesen 100 Jahren gar nicht mehr zusteht. Aber man hat halt Lobbyisten bei den Parteien.
Allerdings könnte das jedes Bundesland auch selbst regeln Hamburg z.b zahlt seit den 60er Jahren diesen Zuschuss nicht mehr.