Pfarrerin Anne-Kathrin Kapp-Kleineidam will Stadträtin in Augsburg werden. Wenn sie allerdings tatsächlich gewählt wird, muss sie ihr Pfarramt abgeben. Grund dafür ist eine spezielle Bestimmung der bayerischen evangelischen Landeskirche (ELKB). Darüber berichtet das Sonntagsblatt.
Bundesweit müssen Pfarrerinnen und Pfarrer ihr Amt niederlegen, wenn sie für das Europäische Parlament, den Bundestag oder ein Landesparlament kandidieren. In Bayern ist diese Regel noch verschärft und gilt auch in der Kommunalpolitik. Kandidiert Kapp-Kleineidam, muss sie drei Monate vor der Wahl ihr Pfarramt ruhen lassen. Kommt sie in den Stadtrat, tritt sie in den sogenannten Wartestand, wie das Sonntagsblatt erklärt. Sie würde dann ihre Stelle verlieren, dürfte keine Gottesdienste abhalten und ihre Bezüge würden gestrichen.
Die Regelung empfindet die Pfarrerin nicht nur als ungerecht: „Sie schränkt auch die Bürgerrechte von Pfarrerinnen und Pfarrern ein.“ Die Kirche hält jedoch dagegen: „Pfarrerinnen und Pfarrer sollen sich politisch möglichst neutral verhalten“, fasst das Sonntagsblatt deren Meinung zusammen.
LINK: Gleichzeitig Gemeindepfarrerin und Stadträtin? In Bayern geht das nicht