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Katholische Kirche: Homo-Ehe kein Kündigungsgrund mehr, aber …

Das Beziehungsleben katholischer Arbeitnehmer soll laut einer Empfehlung der Bischofskonferenz rechtlich unantastbar werden. Ein anderer umstrittener Kündigungsgrund bleibt dagegen bestehen.

Die katholischen deutschen Bischöfe haben eine Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts als Empfehlung für die deutschen Bistümer beschlossen. Danach soll sich das Beziehungsleben und die Intimsphäre von Arbeitnehmern künftig dem Zugriff des Dienstgebers entziehen, erklärte die Deutsche Bischofskonferenz.

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Bislang dürfen katholische Arbeitnehmer in der Regel keine gleichgeschlechtliche Ehe schließen, unter Umständen nach einer Scheidung nicht wieder heiraten oder aus ihrer Kirche austreten. Mit der neuen Grundordnung würden das Beziehungsleben und die Intimsphäre der Arbeitnehmer als rechtlich unantastbare Zone geschützt.

Kirchenaustritt bleibt Kündigungsgrund

Der Austritt aus der katholischen Kirche bleibt dagegen – abgesehen von Ausnahmefällen – wie in der bisherigen Fassung der Grundordnung ein Einstellungshindernis, beziehungsweise ein Kündigungsgrund. „Auch eine kirchenfeindliche Betätigung steht einer Einstellung bzw. Weiterbeschäftigung entgegen“, sagte die Bischofskonferenz. Die Religionszugehörigkeit dagegen sei nach neuem Recht nur dann ein Kriterium bei der Einstellung, wenn sie für die jeweilige Position erforderlich ist.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kritisierte die neue Grundordnung mit Blick auf das Kündigungsrecht. Glaube sei eine sehr persönliche Angelegenheit, „es darf doch nicht sein, dass man als Krankenschwester im Krankenhaus oder als Erzieherin in der Kindertagestätte seine Stelle verliert, wenn man sich entscheidet, nicht mehr einer Kirche anzugehören“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.

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Caritas-Präsidentin: „Reform dringend überfällig“

Der Deutsche Caritasverband reagierte mit Erleichterung auf die geplante Veränderung der kirchlichen Grundordnung und bezeichnete diese als „Paradigmenwechsel“. Der Verband erklärte, mit der Reform „werden die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die rund 700.000 Beschäftigten der Caritas ebenso wie für die ca. 90.000 Beschäftigten in den Ordinariaten, katholischen Schulen und bei anderen katholischen Trägern in Deutschland grundlegend modernisiert“. Die Reform sei „dringend überfällig“, sagte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa.

Der neue Ansatz verabschiede sich von einem Arbeitsrecht der Verbote und Gebote, erklärte die Caritas-Präsidentin weiter. „Entscheidend ist nun, dass die neue Ordnung so schnell wie möglich in allen Bistümern in Kraft gesetzt wird.“

Der Beschluss der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat den Angaben zufolge empfehlenden Charakter. Um Rechtswirksamkeit zu entfalten, muss er laut Bischofskonferenz in den einzelnen Bistümern und Erzbistümern in diözesanes Recht umgesetzt werden. Die Artikel der Grundordnung bilden die rechtliche Grundlage der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland.

Quelleepd

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7 Kommentare

  1. Es wäre also folgendes Szenario möglich, ein Mitarbeiter einer katholischen Kita, ohne besondere Affinität zum Glauben, aber mit dem richtigen Taufschein, „heiratet“ seinen Freund und macht fröhlich seinen Job weiter. Seine Kollegin, die beim Besuch einer Freikirche von Gott ergriffen wird und das Verlangen hat dieser beizutreten wird entlassen weil sie sich dem Glauben zu, aber von der KK abwendet ,wird entlassen.
    Verkehrte Welt ! Aber das war die „Welt“ ja schon immer !

  2. So erfreulich diese Kehrtwende in Bezug auf das kirchliche Arbeitsrecht ist, so stellt sich die Frage, warum es nach vielen Jahren massiver Kritik an dem kirchlichen Sonderrecht ausgerechnet jetzt zu dieser erstaunlichen Kehrtwende kommt. Haben die beschlussfassenden kirchlichen Würdenträger eingesehen, das die rigide Durchsetzung ihrer antiquierten Moralvorstellungen dem bereits angeschlagenen Image der katholischen Kirche weiteren Schaden zufügt? Oder könnte es etwas damit zu tun haben, dass mehr und mehr klar wurde, dass das kirchliche Arbeitsrecht ohnehin keine Zukunft mehr hat?
    Es sollte der Staat sein, der die Hoheit über die Ausgestaltung des Arbeitsrecht hat, und nicht die Kirche.

    • Genau genommen hat der Staat niemals die Hoheit über die Ausgestaltung des Arbeitsrechts, dieter. Er kann höchstens die Rahmenbedingungen vorgeben. In einem demokratischen Land ist ein Arbeitsvertrag grundsätzlich eine Sache zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer. So verbietet z.B. der amerikanische Mutterkonzern eines Betriebes in unserer Region das Tragen eines Vollbartes – bis auf wenige, begründete Ausnahmen. Dem Arbeitnehmer ist bewusst, dass ein Verstoß gegen diese Regel zur Kündigung führen kann. Dies widt vertraglich vereinbart und rechtlich wasserdicht.

      Genauso ist es bei den Kirchen: Keiner kann sie zwingen, jemanden zu beschäftigen, der gegen ihre ethischen Grundsätze oder ihre Philosophie offen verstößt, so fragwürdig oder antiquiert diese auch sein mögen. Und wenn es einer gerichtlich durchsetzt, so kann man ihn, genau wie in „der Welt“, immer noch aus betrieblichen Gründen entlassen. Oder weil er/sie den Betriebsfrieden stört. Die staatliche Hoheit über die Ausgestaltung des Arbeitsrechtes fanden bzw. finden wir bislang fast immer bei totalitären, häufig kommunistischen Regimes.

      • Es kann und darf nicht Sache der Kirchen sein, ihr Arbeitsrecht in einem Akt der freiwilligen Selbstverpflichtung und im ihr selbst genehmen Maße zu reformieren – oder diese Reform wieder zurückzunehmen, wenn es ihr beliebt. Es ist Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass auch Mitarbeiter der Kirchen endlich den Schutz eines Arbeitsrechts genießen können, das sich „innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“ bewegt.

      • Moral hat sich immer geändert

        Was Andi schreibt, stimmt durchaus „formal“. Aber es geht ja nicht darum, ob ich in der Bank ohne Schlips, im Büro ohne Vollbart und/oder mit weißem Hemd herumlaufen muss. Warum wurde man noch kirchlich bestraft, wenn man durch eine Trennung bzw. Scheidung vom Partner und ggfls. der Familie getrennt wird? Ist die Angelegenheit an sich nicht schon Strafe genug ? Und warum sollen Menschen, die sich lieben und denen ihre Beziehung wertvoll ist, nicht heiraten? Quere Menschen jede Form sind so geboren und dass Gott sich bei ihrer Erschaffung geirrt haben sollte, kann doch niemandes Ernst sein. Übrigens: Man mag ja auch allerlei schlimmes am alten Martin Luther finden, aber der hat schon vor hunderten von Jahren postuliert, dass die Ehe eindeutig eine weltliche (staatliche) Angelegenheit ist. Deshalb haben weniger evangelische Christen und Kirchenobere etwas gegen die Homoehe, auch wenn dies nicht der einzige Grund ist. Die Moral von Mosel über Abraham, der Zeit Jesu und dem Mittelalter hat sich bis heute so oft geändert, da wir auch manchmal als Menschheit positive Erkenntnisse erlangen. Dazu gehören die Menschenrechte, und an denen haben Christen einen gehörigen Anteil.

  3. Als ich das letzte Wort in der Überschrift las, dachte ich zuerst „typisch katholische Kirche!“ Die findet nämlich immer ein „aber“: Jeder Nachfolger Jesu ist heilig aber die katholische Kirche fordert ein Streben nach „noch mehr Heiligkeit“. Jeder wird zum Priester, aber die Römer müssen im Speziellen noch Menschen extra dazu weihen… Beim Lesen des Artikels war ich dann angenehm überrascht: Viele alte, unnötige, Zöpfe wurden abgeschnitten – eine pensionierte Erzieherin erzählte mir mal, wie sie Probleme bekam, als sie einen Protestanten heiratete und wie dann die Kündigung folgte, als die Ehe geschieden wurde. Nun ist das alles endlich vorbei.

    Nachvollziehbar ist für mich, dass ein Kirchenaustritt zur Kündigung führen kann: Auch in „der Welt“ kann es ein legitimer Kündigungsgrund sein, wenn ein Beschäftigter die Grundsätze seiner Firma nicht mehr in der Öffentlichkeit unterstützt. Ich glaube kaum, dass beispielsweise ein Manager bei Adidas, ohne Konsequenzen zu erwarten, täglich mit Puma-Schuen zur Arbeit kommen kann. Ver.di mag dies bei Kirchen anders sehen, doch der persönliche Glaube kann, je nach Position, bei der Arbeit für eine Religionsgemeinschaft von großer Bedeutung sein.

    Sicher ist noch einiges verbesserungswürdig, ebenso wie bei uns „Protestanten“. Aber ein viel versprechender Anfang ist schon gemacht.

    • Menschenrechte auch im Dienstrecht

      Da kann ich Andi voll zustimmen. Das kirchlich-katholische Dienstrecht zu ändern war schon lange fällig. Vor vielen Jahrzehnten hatten wir eine kleine unverkrampfte Diskussion mit einem älteren Priester. Bei Pizza und Rotwein sagte er uns und vor allem mir, was allerdings viele nicht wissen (sinngemäß): Das menschliche Gewissen ist aus katholischer Sicht die höchste irdische Instanz einer Christin und eines Christen, und steht noch höher als das Wort des Papst. (Ich will hier das aus katholische Sicht alternativ existierende „irrende !!“ Gewissen der Einfachheit halber aber nicht kommentieren). Dies bedeutet somit allerdings ganz praktisch, und ist auch ur-evangelisch: Ich muss selbst Verantwortung für alles übernehmen was ich denke, plane, tue und lebe, oder vor dem ich untätig die Augen schließe. Zumal es auch sehr weltfremd ist, einen Geschiedenen und dann Wiederverheirateten im katholischen Rentamt mit einer Kirchenstrafe zu belegen. Denn alleine der Umstand eines Rosenkrieges bzw. Trennung (von) Partner/in und/oder Familie ist schon in der Sache liegend eine schmerzhafte Not. Allerdings mussten noch im letzten Jahrhundert auch evangelische Pfarrer eher Strafen fürchten bei ihrer Scheidung, oder zumindest bei ihrem kirchlichen Dienstherren demütig Abbitte leisten. Bezeichnend nannte sie dies dann – eher schon ironisch – ein „brüderliches Gespräch“. Als Evangelischer kannte ich damals den katholischen Pfarrer unserer Nachbargemeinde. Der fragte einmal, ob das heute üblich sei, dass ihm frühmorgens ein fremder Mann im Haus begegne, der nur die dort wohnende Kindergartenleiterin besucht haben kann, und wohlgemerkt ihr Verlobter war. Mit der Antwort, dies sei so, war er zufrieden. Allerdings hat die zweite Zahnbürste, durch einen Pfarrerbesuch heimlich bemerkt, katholisch-kirchlich zu einer fristlosen Kündigung geführt.

      Wie soll man heute auch die Entscheidung zweier querer Menschen dienstrechtlich mit Kündigung als Kirchenmitarbeiter/in bestrafen, die ja doch – und sogar bewusst vor Gott – eine von Liebe, Vertrauen und Verantwortung getragene Beziehung rechtlich offiziell machen möchten. Schon vor Jahrzenten war es auf evangelisch-landeskirchlicher Seite vielen Amtsträgern und Gläubigen klar, dass wenn man Menschen mit anderer sexueller Orientierung, die sich dabei niemand selbst ausgesucht hat, wirklich akzeptieren will, dass dies auch bei Pfarrer/innen (die auch Menschen sind) vorkommt. Derzeit macht dies kaum irgendwo Probleme: In meiner alten Heimat haben zwei verpartnerte Pfarrerinnen, die da ganz offen schon bei ihrer Bewerbung mit umgingen, eine Ev. Kirchengemeinde geleitet und wie jede/r andere eine gute Arbeit geleistet. Im Grunde scheint mir unser aller geistig-geistliches Innenleben wichtig: Dass wir als Jesusnachfolger/innen Werte vertreten, aber auch neue, die diesem Umstand real Rechnung tragen. Dazu gehört auch die Geltung der Menschenrechte für alle Menschen, auch im Dienstrecht ihrer Kirche. Diese Probleme haben wir Protestanten in unseren Kirchen zumeist nicht, aber auch wir sind genauso wenig perfekt. Auch protestantisch wird nur mit Wasser gekocht.

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