Das Werbeverbot für Abtreibungen in Deutschland bleibt bestehen. Darauf hat sich die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD nach Informationen der Tagesschau geeinigt. Paragraf 219a des Strafgesetzbuches wird aber ergänzt.
Ärzte und Krankenhäuser sollen künftig darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Zudem sollen Ärzte weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Hinweise auf entsprechende Informationsangebote „neutraler Stellen“ zugänglich machen dürfen – gerade auch durch entsprechende Hinweise auf ihrer Homepage. Es soll künftig eine zentral geführte Liste der Bundesärztekammer geben, in der Mediziner verzeichnet sind, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Wie die Tagesschau weiter berichtet, wird außerdem die Altersgrenze für Frauen, die Anspruch auf von der Krankenkasse bezahlte Verhütungsmittel haben, von 20 auf 22 Jahre angehoben.
Im Dezember 2017 war die Gießener Ärztin Kristina Hänel auf Grundlage des Paragrafen 219a zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage darüber informiert hatte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Dies hatte eine breite gesellschaftliche Debatte entfacht. SPD, Linke und Grüne hatten die Streichung des Paragrafen 219a gefordert, die FDP eine Umgestaltung.
Gegen eine Streichung des Paragrafen 219a hatten sich die katholische Kirche, konservativ-christliche Werke und Freikirchen, Lebensrechtsgruppen sowie die EKD – namentlich der Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm – ausgesprochen. Dagegen hatte der Verband der evangelischen Frauen in Deutschland gefordert, Paragraf 219a abzuschaffen.
Laut Tagesschau wird der Gesetzentwurf zur Änderung des Paragrafen 219a derzeit in den Ministerien beraten und soll am 6. Februar im Kabinett beschlossen werden.