Jede dritte Frau in Europa hat seit ihrem 15. Lebensjahr mindestens einmal physische Gewalt oder sexuelle Übergriffe erfahren. Die „Istanbul-Konvention“ sollte dem entgegenwirken – steht jedoch zunehmend unter Beschuss.
Im Kontext der Partnerschaftsgewalt in Deutschland gibt es – statistisch gesehen – nahezu jeden Tag einen Tötungsversuch an Frauen. An jedem dritten Tag wird eine Frau von ihrem (Ex-) Partner dabei getötet. Darauf hat die Badische Landeskirche anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (25. November) hingewiesen.
Dem entgegen stehe die Vision, dass alle Frauen und Mädchen in Europa ein gewaltfreies Leben führen können sollten. Vor zehn Jahren wurde deshalb vom Europarat die sogenannte „Istanbul-Konvention“ initiiert, ein völkerrechtlicher Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Bis heute haben sich 46 Staaten der Konvention angeschlossen von denen 34 Länder den Vertrag zwischenzeitlich ratifiziert haben.
Zur Umsetzung der Konvention hat der Deutsche Städtetag einen Leitfaden veröffentlicht. Darin heißt es: [Dem Abkommen] „liegt das Verständnis zugrunde, dass Gewalt gegen Frauen immer auch Folge der gesellschaftlichen Geschlechterdifferenz und der dadurch bedingten Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern ist. Die Istanbul-Konvention sieht die Gleichstellung der Geschlechter daher als notwendige Voraussetzung für die Beendigung von Gewalt an. Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem. Es ist Aufgabe des Staates, vor allen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen.“
Türkei kündigt Abkommen
Jedoch unter anderem in Lettland, Litauen, Tschechien, Ungarn, Bulgarien und der Slowakei ist das Abkommen auf nationaler Ebene noch nicht in Kraft gesetzt. Die Türkei kündigte das Abkommen zum 1. Juli dieses Jahres. EU-Mitgliedsstaaten wie Polen und Ungarn stellten das Abkommen und die Gleichstellung der Geschlechter wiederholt in Frage.
Der Deutsche Frauenrat fordert daher die Bundesregierung auf: „In der EU einen antifeministischen Dammbruch zu verhindern. Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten muss sichergestellt sein, dass EU-Mitglieder dem Aufkündigen der Konvention durch Erdogan nicht folgen. Geschlechtergerechtigkeit und Gewaltschutz dürfen nicht zur Verhandlung gestellt werden – weder in Europa noch weltweit.“
Link: Hier finden Sie weitere Informationen zur „Istanbul-Konvention“.