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Theologin Bahr: Tanzverbot an „stillen Feiertagen“ sinnvoll

Die Theologin und Ethikerin Petra Bahr hat das Tanzverbot an stillen Feiertagen wie dem Karfreitag verteidigt. Dies sei ein wichtiges kulturelles Zeichen.

Alle Jahre wieder regt sich mit Blick auf den Karfreitag der Widerstand gegen das Tanzverbot an den sogenannten stillen Feiertagen. Die Theologin Petra Bahr, evangelische Regionalbischöfin aus Hannover und Mitglied des Deutschen Ethikrats, hat das Tanzverbot gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd) verteidigt: „Auch in einer Gesellschaft, in der individuelle Überzeugungen und Präferenzen das Maß aller Dinge sind, braucht es gemeinsame Rhythmen. Feiertage gehören dazu, auch wenn sie unterschiedlich besetzt sind.“

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„Was für die einen religiöse Bedeutung hat, ist für andere ein kulturelles Zeichen. Für wieder andere ist es lediglich eine arbeitsfreie Zeit“, fügte Bahr hinzu. Ohne kollektive Rhythmen und Übereinkünfte zerfalle die Gesellschaft in Einzelbedürfnisse, meint die Theologin. „Stille Feiertage“ gebe es nur, wenn der Alltag ausgesetzt sei.

Karfreitag ist „Zumutung“

„Ist der Karfreitag eine Zumutung? Natürlich. Und das auch im religiösen Sinne. Sich dem Tod aussetzen, der menschlichen Verletzlichkeit, an einem Tag im Jahr, stiller als an anderen Tagen, ob christlich oder nicht, ist aber zumutbar“, betont Bahr. Feiertage seien nach wie vor „die kulturelle Grammatik dieser Gesellschaft“, auch wenn nur noch weniger als die Hälfte der Menschen Kirchenmitglieder seien.

Das Verbot betrifft auch andere öffentliche Veranstaltungen wie Sportveranstaltungen, da auch diese laut Feiertagsrecht „über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen“. Zuständig für die Regelungen sind die Bundesländer.

Lockerung in Hamburg

Der Hamburger Senat hat in Abstimmung mit der evangelischen und katholischen Kirche beschlossen, die Zeit der Feiertagsruhe am Karfreitag auf 5.00 Uhr bis 24.00 Uhr festzulegen. Bisher galt das Verbot von 02.00 Uhr am Karfreitag bis 02.00 Uhr am Karsamstag. „Der Schutz des Karfreitags als stiller Feiertag bleibt mit dieser Regelung gewahrt“, sagte Senatssprecher Marcel Schweitzer am Dienstag bei der Landespressekonferenz. Die neue Regelung tritt am 23. März in Kraft und gilt damit für den kommenden Karfreitag am 29. März.

Quelleepd

2 Kommentare

  1. Dass Menschen, denen der Feiertag samt seinem Inhalt am A…. vorbeigeht, da nicht irgendwo tanzen dürfen, wo es niemand stört, ist sinnlos.
    Das sind Reste der mittelalterlichen Zwangschristianisierung, die nur Trotz und weiteres Davonlaufen verursachen.
    Aber die Theologen müssen ja im Kampf um ihr Ansehen und ihren Einfluss irgendwie ihre Pfründe verteidigen.
    Und um täglich daraus zu leben, dass Jesus für mich am Kreuz gestorben ist, brauche ich als Christ allerdings auch keinen Karfreitag …

  2. Zwei Seelen in meiner Brust

    Sicherlich hat der Karfreitag – unabhängig von der eigenen Gefühls- und Glaubenswelt – als Feiertag (wie alle Freiertage) eine gute Berechtigung. Am hinsichtlich dem Tanzverbot habe ich zwei Seelen in meiner Brust: In der ersten Stelle würde ich mir wünschen, mehr Menschen würden nicht nur meine Feiertagsgefühle im Karfreitagsmodum teilen, sondern sie wären auch Christen (ich spreche niemand sein Christsein ab, es sei denn er/sie tut es selbst freiwillig). An zweiter Stelle wächst mein Zwiespielt sekündlich, wenn ich darüber wirklich nachdenke, wieviel Videos mit allem möglichen ich in meiner Fernsehmediathek jederzeit ansehen kann. Mein alter Lehrer sagte einmal, manche Menschen glaubten nur „dass die Knoche ein gut Supp gibt“! Da frage ich dann, durchaus dem Recht des Andern- oder Nichtgläubigend folgend, warum er mit mir trauern soll. Wenn nun eine erkleckliche Zahl von Menschen, völlig unabhängig auch an wen oder was sie glauben, etwa für eine innere Trauer und/oder meditative Übungen wegen der vielen Kriege, Gewalt und Ungerechtigkeit begehen wollten, dann sollten alle wirklich stille Tage auch als solche bleiben dürfen. Ähnlich ist der staatliche Schutz vor Lärm und beispielsweise lauter Pop-oder Blasmusik vor 11.00 Uhr sonntags. Aber auch da macht es einen Unterschied, ob die Karnevalisten ihre Auftritte unmittelbar an der Kirchentür aufführen und den Pfarrer bei der Predigt stören, oder auf eigenem Terrain. Ich habe da meinen eigenen inneren Reichsparteitag und da gibt es deutlich zwei Parteien in meiner Seele. Eigentlich müssten unsere Kirchen völlig überfüllt sein für die vielen Sportveranstaltungen, die vor 11.00 Uhr nicht stattfinden dürfen. Aber die Plätze vor dem
    Altar bleiben leider unbesetzt. Nun muss man nicht am frühen Sonntag Sport treiben – aber warum auch nicht. In der Kneipe zu dieser Zeit schon ein potentielles Suchtmittel zu benutzen scheint mir schlimmer zu sein, was aber seltsamerweise nicht verboten ist.

    Ähnlich war die Ausgangslage ja bei unseren Stiefgeschwistern, den Juden, hinsichlicht der Sabbatruhe und das Einfrieren aller Aktivitäten gleichsam auf annähernd null. Aber weil auch wie bei uns nur 3% jüdischer Menschen wirklich religiös sind, fand man einen guten Kompromiss: Beispielsweise alle Busse dürfen weiter fahren, auch zum Baden ans Meer im Sommer. Aber neue Verkehrsverbindungen werden am Sabbat nicht mehr erlaubt. Damit auch die Maschine nicht mehr arbeiten muss, weil das Überspringen der Funken auch Arbeit ist, gibt es im Hotel den Sabbat-Lift. Damit die Gäste nicht vielen Treppen nach oben im Hotel laufen müssen, fährt der Lift automatisch und hält auf jedem Stockwerk. Fast genial. Aber es entspricht einem Kompromiss und der liegt zwischen lebend und tot gerade in der Mitte: Als halbtot oder halb lebend. Oder?

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