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Trotz neuer Verordnung: 3G-Regel gilt nicht für Gottesdienste

Für den Besuch von Gottesdiensten ändert sich durch die neuen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern nichts. Der Kirchgang sei nicht mit einem Discobesuch vergleichbar, so CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet.

Für Gottesdienstbesuche gelten demnach weiterhin die „AHA+L“-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften), teilte ein Sprecher der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) dem Evangelischen Pressedienst mit. Die detaillierten Hygienekonzepte auf Grundlage der jeweils mit den Ländern abgestimmten Regeln hätten sich bewährt, Gottesdienste hätten bislang nicht zum Pandemiegeschehen beigetragen.

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In der Beschlussvorlage für die Bund-Länder-Beratungen am Dienstag hatte es zunächst noch geheißen, dass die sogenannte 3G-Regel – geimpft, genesen und getestet – auch für den Besuch von Gottesdiensten gelte. Der verabschiedete Beschluss enthält diesen Passus nicht mehr.

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident und CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet hatte am Dienstagabend nach dem Ende der Beratungen erklärt, dass ein Gottesdienstbesuch etwas anderes sei als ein Disco-Besuch. „Hier geht es um ein Grundrecht – das Grundrecht der Religionsausübung. Insofern ist da die Regel nicht drin“, sagte er. Er gehe davon aus, dass Gottesdienstbesucher ohnehin in der Regel schon doppelt geimpft seien.

Spätestens vom 23. August an soll eine Testpflicht für den Zutritt zu öffentlichen Innenräumen für alle Personen gelten, die nicht vollständig geimpft oder nicht von einer Covid-Infektion genesen sind. Ausgenommen davon seien Kinder bis zum 6. Lebensjahr sowie Schüler. Die Notwendigkeit der 3G-Regel solle mindestens alle vier Wochen überprüft werden, heißt es in dem Beschluss weiterhin. Außerdem können die Länder sie ganz oder teilweise aussetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz eines Landkreises stabil unter 35 liegt.

1 Kommentar

  1. Warum bleibt dann für die Kirchen alles gleich? Dann könnten doch auch die weithin unsinnigen Masken- und Abstandsregeln entfallen. Die gibt es ja nach neuem Recht so nicht mehr. Ich hoffe, die Kirchen nutzen das schnell und setzen es um. Dann muss man sich auch in großen Gemeinden nicht mehr anmelden. Endlich!

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