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„Wahl 2013 – Wer will was?“: Religionsunterricht und Staatskirchenrecht

Bildungspolitik ist in Deutschland Sache der einzelnen Bundesländer. Trotzdem haben alle Parteien in ihren Wahlprogrammen auch bildungspolitische Ziele formuliert. Jesus.de fasst für Sie im zweiten Teil unserer Serie zur Bundestagswahl die verschiedenen Positionen zum konfessionellen Religionsunterricht und dem Staatskirchenrecht zusammen.

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Die CDU/CSU will am konfessionsgebundenen Religionsunterricht als ordentlichem Lehrfach festhalten. Auch die Mitbestimmungsrechte der Religionsgemeinschaften sollen erhalten bleiben. Eine Abschaffung würde den Weg „zu einer Aushöhlung der für unsere Gesellschaft prägenden christlichen Werte ebnen.“ Ethik oder Philosophie seien „kein Ersatz für den Religionsunterricht“ und könnten außerdem „schwerlich den Auftrag unseres Grundgesetz erfüllen“. Neben dem evangelischen und katholischen Religionsunterricht soll es nach Willen der Union auch Unterricht „in anderen Religionen geben“, z.B. Islamunterricht, solange dieser in deutscher Sprache mit in Deutschland ausgebildeten Lehrern und unter staatlicher Schulaufsicht angeboten wird.

 CDU/CSU wollen am „partnerschaftlichen Miteinander“ von Staat und Kirche und der so genannten „wohlwollenden Neutralität“ des Staates festhalten. Die Union steht zum geltenden Staatskirchenrecht, auch den darin geregelten Transferleistungen an die christlichen Kirchen.

  Auch die SPD steht in ihrem Programm zum bekenntnisorientierten Religionsunterricht auf Basis des Grundgesetzes. Änderungen planen die Sozialdemokraten nicht. Die SPD setzt sich dafür ein, dass auch andere Religionsgemeinschaften bekenntnisgebundenen Unterricht erteilen dürfen und begrüßt ausdrücklich, dass es in einigen Bundesländern inzwischen auch jüdischen und islamischen Religionsunterricht gibt. Da Religionsfreiheit eine elementare Grundlage unseres Staates sei, müsse auch bei der religiösen Bildung Wahlfreiheit herrschen. Religionsunterricht solle Teil des Bildungsauftrages deutscher Schulen bleiben. Daneben möchten die Sozialdemokraten den Ethikunterricht zur Wertevermittlung stärken. Schüler sollen bundesweit zwischen Religionsunterricht und Ethikunterricht wählen können.

Hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Staat und Kirchen sieht die SPD keinen grundsätzlichen Handlungs- bzw. Änderungsbedarf . Allerdings will sie „im Einvernehmen mit Bund, Ländern und den Kirchen“ die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen thematisch in Angriff nehmen.

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 Das Ziel der FDP ist die Gleichberechtigung aller Religionsgemeinschaften vor dem Gesetz – bei strikter Trennung von Staat und Kirche. „Solange christlicher Religionsunterricht erteilt wird, muss auch anderen nach dem Grundgesetz anerkannten Religionsgemeinschaften Religionsunterricht möglich sein“ lautet die Forderung der Partei. Die Aufgabe des Staates sei es dabei die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Religionsunterricht zu ermöglichen, da dieser „Teil der Religionsfreiheit“ sei. Die FDP verweist darauf, dass die Gestaltung des Religionsunterrichts Sache der Bundesländer sei. In den einzelnen Ländern hätten sich dabei unterschiedliche Modelle entwickelt. Die einzelnen Landesverbände müssten daher eigene Positionen erarbeiten. In Berlin haben die Freien Demokraten z. B. dafür gestimmt, Religion als Wahlpflichtfach mit der Alternative „Ethik“ einzuführen.

 Das Staatskirchenrecht sollte nach Auffassung der Freien Demokraten in ein „Religionsverfassungsgesetz“ umgewandelt werden, um dem gewachsenen religiösen Pluralismus gerecht zu werden. Staatliche Neutralität und Gleichbehandlungen seien Prinzipien liberaler Politik, die Neutralität jedoch nicht mit „Laizismus“ gleichzusetzen. Stattdessen sollen sich alle Religionen „gleichberechtigt“ in Kooperation mit dem Staat in die Gesellschaft einbringen können.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befürworten den konfessionellen Religionsunterricht „als Regelfall“. Da die Organisation des Unterrichts in der Kompetenz der Bundesländer liege, sollen die einzelnen Landesverbände der Partei landespezifische Konzepte und Ideen entwickeln. In Bremen befürworten BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN beispielsweise die Weiterentwicklung des „Biblischen Geschichtsunterrichts“ als „freiwilligen, gemeinsamen Religionsunterricht für alle“. Die Beschäftigung mit Religion sei „für das Verständnis unserer Welt, unserer Gesellschaft, unserer und anderer Kulturen von hoher Bedeutung.“

Die Partei betrachtet die geltenden Staatskirchenverträge als „Basis für das Verhältnis von Staat und Religion“, wobei Veränderungen nicht ausgeschlossen seien. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die „im Grundgesetz geforderte“ Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen initiieren. Staatsverträge von einzelnen Bundesländern mit muslimischen Gemeinschaften begrüßt die Partei.

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DIE LINKE plädiert für eine komplette Trennung von Staat und Kirche. Dies sei die Voraussetzung für ein gleichberechtigtes Miteinander aller Glaubenden und Nichtglaubenden. Alle Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften müssten „im Sinne der Religionsfreiheit“ gleich behandelt werden. Der Staat und seine Vertreter hätten sich „weltanschaulich neutral“ zu verhalten. DIE LINKE fordert, den Einzug der Kirchensteuer durch den Staat zu beenden. Den Beamtenstatus von Geistlichen lehnt DIE LINKE ab.

Den konfessionsgebundenen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach will DIE LINKE abschaffen. Stattdessen soll es einen verpflichtenden Ethikunterricht geben, „unabhängig von kirchlicher oder religionspolitischer Einflussnahme“, in dem Wissen über die verschiedenen Religionen vermittelt wird.

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Das christlich-ökumenische „Projekt Bundestagswahl“ hat die Parteien im Vorfeld der Wahl zum Themenkomplex „Deutsche Einheit“, „Zusammenwachsen von Ost und West“ sowie „jüdisch-christliche Werte unserer Gesellschaft“ befragt. Die Antworten können Sie hier lesen.

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