Die Gießener Ärztin Kristina Hänel ist wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche erneut schuldig gesprochen worden. Vor dem Landgericht Gießen scheiterte sie am Donnerstag mit ihrer Berufung gegen ein Urteil aus dem Jahr 2017. Damals war sie zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie gegen den Strafrechts-Paragrafen 219a verstoßen hat. Das Landgericht setzte die Geldstrafe nun jedoch herab: Nach dem neuen Urteil muss die Ärztin 2.500 Euro zahlen.
Hänel kündigte an, erneut in Revision zu gehen. Bereits vor der Neuauflage des Prozesses hatte die 63-Jährige erklärt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. 80 Unterstützer versammelten sich am Donnerstagmorgen vor dem Landgericht. Auch auf Twitter erhielt Hänel nach dem Urteil viel Zuspruch.
Streitpunkt ist Webseite
Die Allgemeinmedizinerin informiert auf der Internetseite ihrer Praxis darüber, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt und verlinkt auf ein Dokument, in dem die medikamentöse und die operative Methode beschrieben werden. „Ich habe nicht vor, die Informationen von meiner Homepage zu nehmen“, sagte Hänel am Donnerstag vor Gericht.
Paragraf 219a verbietet Werbung für Abtreibungen aus finanziellem Eigeninteresse oder „in grob anstößiger Weise“. Seit der Neuregelung im Februar dürfen Praxen zwar informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Für weitere Informationen müssen sie aber auf offizielle Behörden verweisen. Die große Koalition hatte sich auf diesen Kompromiss geeinigt, nachdem die SPD ursprünglich für eine Abschaffung plädiert hatte.