- Werbung -

Bremer Pastor Olaf Latzel wegen Volksverhetzung verurteilt

Das Bremer Amtsgericht hat den Pastor der evangelischen St.-Martini-Gemeinde, Olaf Latzel, wegen Volksverhetzung verurteilt. Die Verteidigung will in Berufung gehen.

Die Vorsitzende Richterin Ellen Best sagte am Mittwoch, der 53-jährige Theologe habe in einem auf YouTube verbreiteten Eheseminar „biblische Fahrschule zur Ehe“ zum Hass gegen Homosexuelle angestachelt. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, umgewandelt zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro (90 Tagessätze à 90 Euro). Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und will Rechtsmittel einlegen. Die Kirchenleitung prüft Konsequenzen aus dem Urteil. (AZ: 96 Ds 225 Js 26577/20)

- Werbung -

Mit ihrer Entscheidung blieb Richterin Best am untersten Ende des gesetzlichen Rahmens, der für Volksverhetzung eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren vorsieht. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Monate verlangt. Mit dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, würde kein Eintrag in Latzels Führungszeugnis erfolgen.

Richterin: Äußerungen könnten „emotional Gewalt gegen Homosexuelle begründen“

Der konservative landeskirchliche Pastor hatte sich im Oktober 2019 in dem Eheseminar vor 30 Paaren geäußert. Eine Aufnahme davon wurde im März mit seiner Einwilligung auf seinem YouTube-Kanal mit knapp 25.000 Abonnenten online gestellt und vor Gericht komplett abgespielt. In seinem Vortrag sagte Latzel unter anderem: „Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung und ist zutiefst teuflisch und satanisch. Ich komme noch später darauf, Homosexualität, dass das alles Degenerationsformen von Gesellschaft sind, die ihre Ursache darin haben in der Gottlosigkeit. Diese Homo-Lobby, dieses Teuflische kommt immer stärker, immer massiver, drängt immer mehr hinein, das ist so sukzessive, die fressen immer ein Ding, immer mehr weg. Echt: Überall laufen diese Verbrecher rum von diesem Christopher Street Day.

Die Äußerungen fielen aus Sicht des Gerichts nicht im Eifer des Gefechts. Sie seien Stimmungsmache und könnten emotional Gewalt gegen Homosexuelle begründen. Auch der Argumentation der Verteidigung, Latzel verurteile aus biblischer Sicht Homosexualität, aber nicht Homosexuelle, folgte Best nicht: „Die sexuelle Ausrichtung eines Menschen macht einen Teil seiner Persönlichkeit aus.“ Daran ändere auch der Hinweis auf die Bibel nichts.

- Weiterlesen nach der Werbung -

Mit Blick auf die zunehmende Zahl von Hassangriffen nicht zuletzt im Internet betonte die Richterin, wenn Dürre herrsche, dürfe kein Streichholz gezündet werden. Was die öffentliche Kommunikation angehe, so herrsche „große Trockenheit“. An Latzel gewandt sagte die Richterin, es bleibe zu hoffen, dass der Pastor sein großes Redetalent künftig anders einsetze.

Verteidung bezeichnet Urteil als „Katastrophe“

Die Verteidigung hatte in dem Prozess auf Freispruch plädiert. Latzels Anwalt Sascha Böttner bezeichnete das Urteil als „Katastrophe“ und als „Einfallstor zur Beschränkung der
Meinungsfreiheit“. Er kritisierte insbesondere, das Gericht habe niemanden aus dem Eheseminar als Zeugen geladen.

Böttner hatte während der Verhandlung ausgeführt, dass Latzel Homosexuelle nicht „generalisierend“ als „Verbrecher“ bezeichnet habe. Der Pastor habe sich nicht abfällig über Homosexuelle als Menschen geäußert, sondern ausschließlich Kritik an gesellschaftspolitischen Entwicklungen geübt. Latzel selbst sagte dazu, er habe „militante Aggressoren“ gemeint, die ihn selbst und seine Gemeinde attackiert hätten. Der Pfarrer erklärt außerdem, wenn „für einige Außenstehende der Eindruck entstanden sein sollte, dass ich generell alle Homosexuellen für Verbrecher hielte, so will ich mich dafür entschuldigen und klarstellen, dass dieses selbstverständlich nicht meine Meinung ist.“ Die Staatsanwaltschaft bezeichnete dies als „Schutzbehauptung“. Auch das Gericht folgte Latzels Darstellung nicht.

Der Schriftführer der Bremischen Evangelischen Kirche, Pastor Bernd Kuschnerus, sagte gegenüber dem Portal butenunbinnen.de, dass er „zutiefst betroffen“ sei, dass „ein Pastor unserer Kirche wegen Volksverhetzung verurteilt worden ist“. Der Kirchenausschuss der Bremischen Kirche wolle sich in seiner Sitzung am 10. Dezember mit dem Urteil befassen und über die Fortsetzung des zurzeit ausgesetzten Disziplinarverfahrens gegen Pfarrer Latzel beraten. (epd/dw)

- Werbung -

Links:


HINWEIS: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es fälschlicherweise, Pfarrer Latzel sei zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten (statt drei) verurteilt worden. Dies hatte der Evangelische Pressedienst gemeldet. Wir haben diesen Fehler korrigiert.

Außerdem hatten wir die Feststellung des epd übernommen, dass eine Verurteilung zu höchstens 90 Tagessätzen bedeutet, dass man nicht „vorbestraft“ sei. Richtig ist hingegen, dass kein Eintrag in das Führungszeugnis erfolgt, sondern aufgrund der Minderschwere der Tat lediglich in das Bundeszentralregister. Wenn das Führungszeugnis keine Eintragungen enthält, darf sich der Betroffene gemäß § 53 Bundeszentralregistergesetz als „nicht vorbestraft“ bezeichnen, selbst wenn im Bundeszentralregister Einträge vorhanden sind.

Konnten wir dich inspirieren?

Jesus.de ist gemeinnützig und spendenfinanziert – christlicher, positiver Journalismus für Menschen, die aus dem Glauben leben wollen. Magst du uns helfen, das Angebot finanziell mitzutragen?

Zuletzt veröffentlicht