Fast neun von zehn Ärzten im flämischen Teil Belgiens, die beruflich mit Spätabtreibungen zu tun haben, befürworten es, schwerkranken Neugeborenen tödliche Medikamente zu verabreichen.
89,1 Prozent derer, die den Fragebogen ausgefüllt haben, sehen es sogar als akzeptabel an, einem Kind nach der Geburt tödliche Medikamente zu verabreichen, wenn es schwer, jedoch nicht tödlich erkrankt ist. Die genaue Formulierung, zu der die Zustimmung abgefragt wurde, lautete: „Für Neugeborene mit einer schwerwiegenden Erkrankung ist es in bestimmten Fällen akzeptabel, Medikamente mit der ausdrücklichen Absicht zu verabreichen, das Lebensende zu beschleunigen.“ Ausdrücklich wurde die „Einstellung“ der Teilnehmenden abgefragt, unabhängig von der geltenden Rechtslage.
Für Spätabtreibungen sprach sich ebenfalls die große Mehrheit der Befragten aus: Ist der Fötus tödlich erkrankt, befürworteten alle Antwortenden eine Spätabtreibung. Ist das Kind im Mutterleib schwer, jedoch nicht tödlich krank, sind es noch 95,6 Prozent. Welche Krankheit als „schwer“ einzustufen ist, dazu macht die Umfrage keine genauen Angaben. Als Spätabtreibung bezeichnen die Forscher Abtreibungen, bei denen der Fötus bereits lebensfähig ist.
Weniger Zustimmung bei Problemen der Mutter
Weniger Zustimmung gaben die Befragten, wenn der Fötus gesund ist. Sollte die Mutter psychische Probleme haben, befürwortete jeder Fünfte (19,8 Prozent) eine Spätabtreibung. Sollte sie sozioökonomische Probleme haben, sind es 13,2 Prozent. Signifikante Unterschiede gab es bei der Frage, ob ein nicht-tödlich erkrankter Fötus eher abgetrieben oder palliativ versorgt werden sollte. 68,1 Prozent der Ärztinnen und Ärzte stimmten für den Schwangerschaftsabbruch, jedoch nur 53,2 Prozent der Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger.
Das Paper schlussfolgert, dass Angehörige der Gesundheitsberufe eine Gesetzesänderung bezüglich Abtreibungen und der möglichen Tötung Neugeborener fordern. In Belgien ist ein Schwangerschaftsabbruch aktuell bis zur zwölften Schwangerschaftswoche möglich. Frauen, die ihr Kind abtreiben wollen, müssen zuvor an einem Beratungsgespräch teilnehmen. Zwischen Gespräch und Eingriff müssen mindestens sechs Tage Bedenkzeit liegen. (nate)