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Gericht: Klinik darf Chefarzt Abtreibungen nicht ganz verbieten

Das «Christliche Krankenhaus» in Lippstadt darf einem Chefarzt verbieten, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen – aber mit zwei Ausnahmen.

In dem Rechtsstreit über die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen bei medizinischer Indikation am «Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus» hat der Chefarzt Joachim Volz am Donnerstag vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm einen weitgehenden Erfolg erzielt. Volz darf demnach sowohl in seiner Privatpraxis als auch in der kassenärztlichen Ambulanz des Krankenhauses Abtreibungen vornehmen, weil er dort kassenärztlich ermächtigter Arzt ist.

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Im Rahmen einer stationären Aufnahme im Krankenhaus hat der Arbeitgeber laut Gericht jedoch ein Weisungsrecht. Daher wurde die Klage von Volz gegen diese Dienstanweisung des Klinikums Lippstadt abgewiesen.

Der Arzt hatte in dem Berufungsverfahren gegen zwei Weisungen des fusionierten «Klinikums Lippstadt – Christliches Krankenhaus» geklagt, die ihm medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik insgesamt als auch in seiner Privatpraxis untersagen. Die Weisung des Krankenhauses für seine Nebentätigkeit in der Privatpraxis sei jedoch unwirksam, urteilte das Gericht nach einer mündlichen Verhandlung. Auch in der kassenärztlichen Ambulanz des Krankenhauses dürften Volz medizinisch indizierte Abtreibungen nicht untersagt werden.

Rechtsstreit mit bundesweiter Aufmerksamkeit

Der Rechtsstreit hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nach der Fusion des evangelischen Krankenhauses in Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital und dem Marien-Hospital in Erwitte sind dort laut Gesellschaftsvertrag Schwangerschaftsabbrüche untersagt. Ausgenommen sind Abbrüche in Notfällen, wenn Lebensgefahr für die Mutter besteht.

Der Chefarzt startete die Petition «Meine Hilfe kann keine Sünde sein!», die bislang von etwa 340.000 Menschen unterzeichnet wurde. Vor dem Gerichtstermin fand am Vormittag eine Solidaritätsdemonstration mit rund 500 Menschen statt.

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Link: Stellungnahme des Krankenhauses zum Gerichtsurteil

Quelleepd

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1 Kommentar

  1. Schwierige ethische Fragen

    „Klinik darf Chefarzt Abtreibungen nicht ganz verbieten“, stand über dem Artikel. Allerdings bleibt auch dem guten Arzt die Wahl in Abwägung zwischen dem Leben der Mutter und dem ungeborenen Leben, völlig ungewollt aber zwangsläufig, eine Entscheidung zu treffen. Diese ist insoweit wegen dem Selbstbestimmungsrecht des äußerungsfähigen Patienten sogar unmöglich, dass nur Ärzte im Zweifel entscheiden, wer leben darf. Es müssten tatsächlich Mutter und das Ungeborene (beide) sterben, wenn sich hier eine arme Menschin sowie ihre Familie nicht zu der Entscheidung zwischen Pest und Collera, auch aus nachvollziehbaren Gründen, hier kaum abringen können. Was hier zwecks Schwangerschaftsabruch in einer Medizinischen Indikation tatsächlich oder vorgeblich als (Mogel-)Packung enthalten sein könnte, erschließt sich mir leider ebenfalls nicht. Daher ist meine Frage auch, ob der werdende Mensch ganz am Anfang nur ein Zellhaufen ist, oder schon Leben von Anfang an. Dies erscheint mir aber hier ethisch außerordentlich schwierig zu sein, weil da ein werdender Mensch mit zunehmender Zeit mehr Wert gewinnen wird. Der hat zwar in seiner Frühexistenz noch keine Selbstwahrnehmung, aber auch komätose Menschen oder in Narkose erleben die Realität auch nicht: (Schwierige Frage).

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